"Richter Gaspedal": Erste Beschwerden gegen Raser-Freisprüche

10.01.2011 10:08 Uhr
Ein Amtsrichter behauptet, Radarfotos verstoßen gegen das Grundrecht der Selbstbestimmung über die eigenen Daten. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders.
© Foto: Kai-Uwe Knoth/ddp

Im Gegensatz zum Herforder Amtsrichter Helmut Knöner hält die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Radarfotos von Temposündern für gerechtfertigt. Jetzt muss das OLG Hamm entscheiden.

Nach Dutzenden von Freisprüchen für Temposünder in Ostwestfalen hat die Staatsanwaltschaft jetzt die ersten Beschwerden eingelegt. Der als "Richter Gaspedal" bekanntgewordene Herforder Amtsrichter Helmut Knöner hatte im vergangenen Jahr zahlreiche geblitzte Temposünder freigesprochen, weil er viele Radarfallen für Geldschneiderei hält (wir berichteten). Nun müsse das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, sagte am Montag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Reinhard Baumgart.

Die Staatsanwaltschaft hält die Radarfotos von Temposündern für gerechtfertigt. Sie würden nicht, wie der Herforder Richter behaupte, gegen das Grundrecht der Selbstbestimmung über die eigenen Daten verstoßen. Es würden schließlich nicht alle Autofahrer geblitzt, betonte Baumgart. Erst wenn der Fahrer zu schnell sei, werde das Gerät ausgelöst. Dann sei der Verstoß bereits geschehen. Ziel sei mehr Sicherheit im Straßenverkehr. (dpa)

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