Donnerstag, 09.02.2012
22.12.2009
Share |
BGH-Urteil

Erweiterte Widerrufsrechte für Restschuldversicherungen

Ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte bilden. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az.: XI ZR 45/09). Diese Frage war bislang in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beurteilt worden. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Bank nahm die beklagten Eheleute auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Anspruch. Die Beklagten hatten gleichzeitig mit dem Darlehensvertrag einen Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen, zu dessen Finanzierung die Darlehenssumme erhöht worden war. Sie vertraten vor Gericht die Auffassung, dass der Darlehensvertrag und der Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bildeten. Da die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung nicht den bei verbundenen Geschäften zu beachtenden Anforderungen entspreche, seien sie noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt. Der Bundesgerichtshof stimmte dem zu. Beide Verträge bildeten eine "wirtschaftliche Einheit", weil das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung diene, so die Richter. Zur Aufklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Klägerin nach dem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, ist die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bankenfachverband gibt Entwarnung

 
 

Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 3. Februar

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute: GVO, Winterschlussverkauf, CRM, Die Welt von Ford, Abschied von der Normalität. MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Januar: Frauen im Kfz-Gewerbe mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS Perspektiven 2012

Auf den Perspektiven 2012 erfahren Sie von Prof. Hannes Brachat, wie Sie Ihr Autohaus auf Erfolgskurs bringen. Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr