Donnerstag, 24.05.2012
10.12.2009
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Kündigung unwirksam

Etappensieg für Daihatsu-Händler
Von Doris Plate

Die fristlose Kündigung eines Daihatsu-Händlers, weil er sich geweigert hat, einen markenspezifischen Batterietester anzuschaffen, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unwirksam (AZ: VI-U(Kart) 11/09; vom 18. November 2009). Seit April hatte der Importeur insgesamt 14 Händler gekündigt, weil sie das geforderte Diagnosegerät nicht gekauft hatten (wir berichteten). Daihatsu-Händlerverbandspräsident Udo Auchter erachtet die Entscheidung als "richtungsweisend für weitere Hersteller und Importeure, sich am Thema Batterietester nicht die Finger zu verbrennen." Interessiert sieht der Verband der Rückabwicklung der fristlosen Kündigungen sowie der Rücknahme bereits angeschaffter Tester entgegen. Wie und wann das passieren wird, ist allerdings noch offen. Daihatsu Deutschland-Geschäftsführer Matthias Heinz wollte noch keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben: "Wir müssen erst noch intern diskutieren, wie wir damit umgehen", sagte er gegenüber AUTOHAUS Online. Dem klagenden Händler Lothar Jachnik aus Koblenz hilft das oben genannte Urteil derzeit nicht wirklich weiter. Der Betrieb ist seit Mai von den Daihatsu-Systemen abgehängt und wird nicht mehr beliefert. Eine einstweilige Verfügung, mit der Jachnik die Weiterbelieferung erreichen wollte, wurde abgelehnt, weil das Autohaus noch weitere Marken vertrete und deswegen in seiner Existenz nicht bedroht sei. In der ausführlichen Begründung des OLG heißt es aber, dass die Anschaffung des strittigen Testers verweigert werden kann, da das im Betrieb bereits vorhandene und eingesetzte Batterietestgerät als Diagnose- und Messwerkzeug die geforderte Funktion zur einwandfreien und fachgerechten Wartung und Reparatur der Fahrzeuge ebenso ermögliche. Jachnik hatte einen Tester des gleichen Herstellers verwendet, den er vor drei Jahren für die Marke Volvo angeschafft hatte. Landgericht Düsseldorf muss entscheiden Aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf hofft der Daihatsu-Händler nun, dass er bald wieder beliefert wird: "Jeder Tag ist für uns ein Verlust." Daihatsu ist nämlich die einzige Marke, die das Autohaus auch verkauft. Bei Subaru und Volvo hat er Serviceverträge. Jetzt muss aber erst einmal wieder das Landgericht Düsseldorf entscheiden. Das OLG hatte nur über die einstweilige Verfügung befunden. Dass die niedrigere Instanz sich aber gegen die OLG-Einschätzung wendet, gilt als unwahrscheinlich.

 
 
 
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