Donnerstag, 24.05.2012
18.06.2008
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Wettbewerbshüter

EU-Entscheidung zur VW-Übernahme verzögert sich

Die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter zur geplanten Machtübernahme von Porsche bei Europas größtem Autobauer Volkswagen verzögert sich. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller habe das Vorhaben neu in Brüssel zur Überprüfung angemeldet, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Eine Entscheidung solle nun bis zum 23. Juli fallen. Ein Porsche-Sprecher sagte, die EU-Kommission habe zusätzliche Anforderungen für die Genehmigungen der Mehrheitsübernahme bei VW gestellt. "Das ist aber nur eine Formalie. Wir sind weiter zuversichtlich, dass es bald grünes Licht aus Brüssel gibt", sagte der Sprecher. Einzelheiten über die nachzureichenden Unterlagen wollte er nicht nennen. Die EU-Kommission teilte keine Gründe für die Verzögerung mit. "Fragen Sie bitte Porsche", hieß es. Der Sportwagenbauer hatte die geplante Übernahme im vergangenen Monat zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung angemeldet. Die Kommission wollte ursprünglich am Mittwoch entscheiden, ob sie das Vorhaben billigt. Die Stuttgarter halten derzeit rund 31 Prozent an VW und wollen ihre Anteile im Laufe des Jahres auf mehr als 50 Prozent aufstocken. Für die Machtübernahme bei Volkswagen braucht Porsche nach eigenen Angaben die Genehmigung von rund 15 Kartellbehörden außerhalb von Europa. Die Wettbewerbshüter in den USA hätten bereits ihre Zustimmung gegeben, sagte der Sprecher. Nach der geplanten Mehrheitsübernahme bei Europas größtem Autobauer sollen künftig Volkswagen und das operative Geschäft des Sportwagenbauers in der neuen Porsche Holding geführt werden. Um die Machtverteilung tobt seit Wochen eine heftige Auseinandersetzung. Dabei geht es unter anderem um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat der neuen Holding. In dem Gremium sollen Porsche-Arbeitnehmervertreter nach der VW-Übernahme mit drei Sitzen genauso viele Plätze bekommen wie die VW-Betriebsräte, deren Belegschaft mehrfach größer ist. Weiter Zankapfel ist die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des VW-Gesetzes. Dies sieht eine Sperrminorität von 20 Prozent bei der VW-Hauptversammlung für wichtige Entscheidungen vor. Das sichert dem Land Niedersachsen, das etwas mehr als 20 Prozent der Anteile hält, ein Vetorecht. Das Gesetz ist nach Porsche-Ansicht nicht mit EU-Recht vereinbar. Nach dem Aktienrecht üblich ist eine Sperrminorität von 25 Prozent. Die EU-Kommission hat jüngst ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Neufassung des VW-Gesetzes eingeleitet. (dpa)

 
 
 
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