VW-Gesetz: EU-Klage noch nicht entschieden

28.10.2008 00:16 Uhr
Nach Auffassung der Kommission verstößt auch die Neufassung des VW-Gesetzes gegen EU-Recht.
© Foto: David Hecker/ddp

Die EU-Kommission hat Meldungen dementiert, wonach an diesem Mittwoch die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens beschlossen werden soll. Laut Sprecher wird die deutsche Antwort immer noch geprüft.

Die EU-Kommission wird an diesem Mittwoch noch keine Vorentscheidung über eine Klage gegen die Neufassung des VW-Gesetzes treffen. Dies sagte ein Kommissionssprecher am Dienstag in Brüssel. Er widersprach damit Medienberichten, wonach die Kommission an diesem Mittwoch bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens beschließen wolle. "Das ist ausgeschlossen. Wir prüfen immer noch die deutsche Antwort auf unser Mahnschreiben", sagte der Sprecher. Es sei "noch nicht klar", wann die Klage durch eine neue Entscheidung der Kommission näher rücken werde. Die Kommission ist nach Mitteilung von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy der Auffassung, dass auch die Neufassung des VW-Gesetzes gegen das EU-Recht verstößt. Es sei nicht zu akzeptieren, dass das Land Niedersachsen bei VW mit 20 Prozent Kapital eine Sperrminorität haben soll, während im Aktienrecht 25 Prozent üblich seien. Die Kommission hatte im Juni das Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet und nach Brüsseler Angaben im August eine Antwort bekommen. Darin sei Berlin nicht von seiner Position abgewichen, sagte der Sprecher von McCreevy. Sollte die gesamte Kommission McCreevys Einschätzung teilen, so kann sie der Bundesregierung eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" zuleiten, der dann die Einreichung der Klage folgt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres bei einer Entscheidung über das damalige VW-Gesetz die geringe Sperrminorität bei VW ausdrücklich kritisiert. (dpa)

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