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Nicht aktualisierter Kilometerstand: Abgemahnte Händler sollten sich schnellstmöglich an die zuständige Innung wenden.
Wettbewerbsrecht
Euro Car verschickt wieder Abmahnungen
Die Euro Car GmbH geht zurzeit wieder rechtlich gegen andere Händler vor – allerdings bemängelt sie diesmal andere Wettbewerbsverstöße als in der Vergangenheit. Wie AUTOHAUS Online aus Branchenkreisen erfuhr, hat das Freiburger Unternehmen jüngst einen Händler aus Leipzig wegen eines falsch angegebenen Kilometerstands im Internet abgemahnt. Ein Mitarbeiter der betroffenen Firma erklärte auf Anfrage, dass mit einem auf einer Online-Autobörse angebotenen Fahrzeug eine Probefahrt durchgeführt worden sei. Dadurch habe sich der ursprünglich angegebene Kilometerstand von 149.900 um 400 Kilometer erhöht. Aus Sicht der von Euro Car beauftragten Freiburger Rechtsanwaltskanzlei Argauer & Kollegen stellt dies aber eine Wettbewerbsverzerrung dar. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät Händlern, die eine derartige Abmahnung erhalten, sich so schnell wie möglich an die zuständige Innung zu wenden. Für das abgemahnte Autohaus aus Leipzig stellte sich hinsichtlich des Rechtsstreits auch die Frage: Wie viel darf bei Kilometerständen überhaupt gerundet werden? Die Antwort ist eindeutig: Händler, die ihre Wagen online anbieten, müssen sich an die Regeln des "Kodex für den Fahrzeughandel im Internet" halten, der auf den Webseiten der einschlägigen Autobörsen zu finden ist. Darin steht u.a., dass sie die "tatsächliche Gesamtlaufleistung" korrekt angeben müssen. Somit muss auch die Laufleistung des Fahrzeugs und nicht die des Austauschmotors mitgeteilt werden. Die Euro Car GmbH hatte bereits im Mai 2005 Konkurrenten abgemahnt, die Pkw und Nutzfahrzeuge in Internet-Börsen mit Netto-Preisen beworben hatten (wir berichteten). (av)
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(Foto: Pixelio.de/AHO-Montage)
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