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Vertragsklauseln
Fiat-HV zieht erneut vor den Kadi
von Hannes Brachat
Der Verband der Fiat-Konzernhändler und -Servicebetriebe hat die zweite Klage in diesem Jahr gegen die Fiat Group Automobiles Germany AG beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Dies geht aus dem Delegierten-Telegramm vom 17. April hervor, das AUTOHAUS Online vorliegt. Die Fiat-Händler klagen im Teilesektor auf die Unterlassung der Vertragsklausel, wonach der Preis maßgeblich ist, der am Tag der Lieferung gültig ist. Sie sind der Auffassung, dass für einen Kaufvertrag nur der Zeitpunkt der Bestellung und dessen Annahme und nicht der Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich sein kann. Die Händler verhandeln seit über zwei Jahren mit dem Importeur darüber, ob und mit welchen Konsequenzen Fiat Preis- und Margenveränderungen bei Teilen vornimmt bzw. vornehmen darf. Sie stellten in diesem Zusammenhang fest, dass die Teilemarge 2007 im Vergleich zu 2003 um 13 Prozent niedriger war. Als weitere Vertragsklausel soll dem Hersteller im Verkauf hinsichtlich der Jahreszielvereinbarung untersagt werden, Folgendes zu verwenden: Sollte noch kein Verkaufsplan 2008 abgeschlossen sein, gilt der mit dem Vertragspartner abgeschlossene Verkaufsplan für 2007 abzüglich des Mixanteils Fiat 500. Fiat ist hier der Auffassung, so der Jahresverkaufsplan des Vorjahres nicht zugrunde gelegt werden könne, könnten mangels Vereinbarung eines Jahresverkaufplanes überhaupt keine Bonuszahlungen an den Händler ausgekehrt werden. Tatsache ist, dass 70 Prozent der Fiat-Händler für 2007 ein Mindestverkaufsziel abgeschlossen haben. Der Zulassungseinbruch betrug für die Fiat-Händler im vergangenen Jahr 33 Prozent (48.134 Einheiten in 2006 auf 32.321 in 2007). Weniger als jeder zehnte Vertragspartner erreichte die "vereinbarte" Jahresabsatzzielsetzung zu 100 Prozent. Trotz Nichterreichen der Jahreszielsetzung 2007 und einer an sich notwendigen Reduzierung in diesem Jahr soll die Jahreszielplanung 2007 vorläufig dem Entgeltsystem für 2008 zugrunde gelegt werden. Fiat will demnach eine weit geringere Prämie ausschütten als den Händlern zusteht.
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