Donnerstag, 24.05.2012
16.12.2009
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Bundeskabinett

Filterförderung wird verlängert

Die Barförderung der Dieselfilternachrüstung wird auch im kommenden Jahr gewährt. Dies teilte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Döring, am Dienstag mit. "Wir haben im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, das Instrument auf leichte Nutzfahrzeuge auszuweiten. Dieses Ziel setzt schon begrifflich die Verlängerung der Nachrüstungsförderung für Pkw voraus", erklärte er. Der Übergang müsse lückenlos sein, damit für Kunden, Werkstätten und Hersteller Klarheit und Planungssicherheit bestehe. "Das Förderprogramm für das nächste Jahr kann erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten", hieß es dagegen am Mittwoch aus dem Bundesumweltministerium. Man strebe aber an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die bereits von Beginn des neuen Jahres an vorgenommen wurden. Im Rahmen des aktuellen Programms könnten nur Nachrüstungen berücksichtigt werden, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Nachrüstung, die Förderanträge selbst können anschließend noch bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden (wir berichteten). Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßten die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Nach Informationen der DUH beträgt die Grundausstattung des Förderetats 36 Millionen Euro. Hinzu kommen 30 bis 35 Millionen Euro, die im Jahr 2009 nicht als Fördermittel abgerufen wurden. Insgesamt stehen also Mittel in Höhe von 65 bis 70 Millionen Euro zur Verfügung. Der Umweltverband forderte zudem, dass der Fördertopf um die Malus-Einnahmen durch die erhöhte Kfz-Steuer von rund 200 Millionen Euro aufgestockt wird. "Die Verwendung der höheren Kfz-Steuer für Dieselautos hatte die Bundesregierung einst zweckgebunden für die Filternachrüstförderung definiert", erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Bekanntlich zahlen Halter von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter seit April 2007 einen steuerlichen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Bislang sind laut DUH insgesamt nur 400.000 Dieselautos mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet worden. (ng)

 
 
 
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