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Michael Böhlk-Lankes
Leasingrückstellungen
Finanzgericht entscheidet erneut gegen Steinbrück
Nach einem neuen Urteil des Finanzgerichtes (FG) Münster (Az.: 9 K 4142/04) sind weiterhin bei Rückkaufverpflichtungen von Händlern in deren Bilanz hierfür Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums (Nichtanwendungserlass vom 12. August 2009), solche Verbindlichkeiten nicht zuzulassen, überzeugten die Richter nicht. Darauf machte jetzt Rechtsanwalt Michael Böhlk-Lankes von der Münchner Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner aufmerksam. Damit untermauerte das Finanzgericht die Auffassung des Rechtsexperten (siehe AUTOHAUS 18 vom 28. September 2009). Um dies wohl endgültig auch nochmals obergerichtlich klarstellen zu lassen, wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (AH)
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(Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner)
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