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GVO-Stellungnahme
Freie Händler prangern Behinderung bei Fahrzeugvermittlung an
Die Hersteller versuchen den Querbezug von Neuwagen zu verhindern - so lautet die Kritik des Bundesverbandes der freien Kfz-Händler in seiner Stellungnahme zur Wirkung der Kfz-GVO. Präsident Ansgar Klein lobt zwar die Legalisierung des Querbezugs als "erfreuliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und Möglichkeiten" für den freien Handel. Gleichzeitig mache diesem aber die "subtile und schwer beweisbare Art" der Behinderung der Vermittler und der Fabrikatshändler, die über diese Vermittler verkaufen, zu schaffen. Außerdem prangert der BVfK gegenüber der EU-Kommission an, dass die Hersteller Garantieleistungen an von freien Händlern vermittelten Fahrzeugen ablehnen würden: "Es ist davon auszugehen, dass hier seitens der Hersteller bewusst Sand ins Vermittlergetriebe geschüttet wird, da Garantieablehnungen häufig zu einer – möglicherweise sogar erfolgreichen – Inanspruchnahme des Vermittlers führt", vermutet Klein. Der Verband kritisiert die Übermacht der Hersteller, die sich auch in der schlechten Ertragssituation des Handels äußere. Er prognostiziert, dass im Spektrum des gesamten Kfz-Handels die Mitte weg brechen wird: "Am Ende werden eine Vielzahl kleiner Händler und Vermittler – freie wie vertragsgebundene – und eine geringe Zahl großer Gruppen übrig bleiben." Abhilfe könnte nur ein möglichst freier Wettbewerb schaffen: "Wenn es gelingen würde, das Kräfteverhältnis gegenüber den Herstellern in ein vernünftiges und angemessenes Gleichgewicht zu bringen, dürften die Verbraucherpreise wirklich langfristig profitieren und zudem der gesamte Handel wieder stabile, wirtschaftlich kalkulierbare Rahmenbedingungen vorfinden", lautet Kleins Fazit. (dp) Mehr zum Thema finden Sie in unserem Dossier "GVO - Was Sie wissen müssen!" unter www.autohaus.de/gvo2010.
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(Foto: Archiv/AHO-Montage)
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