Freitag, 25.05.2012
11.05.2009
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Fahrzeuginspektion

Freie Werkstatt darf sich nicht auf Serviceheft verlassen

Eine freie Werkstatt kann eine fehlerhafte Inspektion nicht damit entschuldigen, dass der Hersteller keinen Zugang zu den neuesten Inspektionsvorgaben ermöglicht. Aus diesem Grund hat das Landgericht Mannheim einen Betrieb zur Zahlung von über 3.000 Euro Schadensersatz an die Kundin verurteilt, die aufgrund eines gerissenen Zahnriemens kurz nach dem Werkstattaufenthalt einen Motorschaden erlitten hatte (Az.: 1 S 174/08). In erster Instanz hatte das Amtsgericht Mannheim ein Verschulden der beklagten Werkstatt noch verneint. Das Landgericht erklärte dagegen, es genüge nicht, dass ein freier Kfz-Betrieb auf die Angaben im Serviceheft vertraut. Dort war ein Zahnriemenwechsel bei dem Vierzylinder-Motor des Audi A3 nach 180.000 km Laufleistung vorgesehen. Da das im April 2000 erstmals zugelassene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Inspektion einen Kilometerstand von knapp 110.000 km aufwies, wurde der Zahnriemen nicht ausgetauscht. Der Hersteller hatte aber bereits im November 2003 das Serviceintervall insoweit geändert, als der Zahnriemen nach 180.000 km, spätestens jedoch nach fünf Jahren, ausgetauscht werden muss. Diese Information stellte Audi dem Wortlaut der Urteilsbegründung zufolge freien Werkstätten nachweislich nicht zur Verfügung, obwohl der Hersteller laut § 4 Abs. 2 der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) dazu verpflichtet wäre.

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Auch Audi-Betrieb versäumte Zahnriemenwechsel

 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

14. Juli 2009 06:35
Roland Haupt meint:
Freie Werkstätten brauchen sich nicht hinter Vertragshändlern verstecken. Jede Frei Werkstatt hat die Möglichkeit aktuelle Daten zu beschaffen, zugegeben nichts ist kostenlos. Aber die Freien Werkstattsysteme geben die Möglichkeit und Absicherung an aktuellen Daten zu gelangen
Jede Werkstatt ist nur so gut, wie sein Personal/der Inhaber.

Dies gilt auch für Vertragshändler, der Händler der sich NUR in der Computer hackt, aktuelle Reparaturen zu lösen sind genauso schlecht wie Freie Werkstätten, die Ihre Mitarbeiter nicht zu aktuellen Schulungen schicken.

Tausende werden jedes Jahr angeboten und nicht von den Werkstätten genutzt --- wegen der Kosten und weil angeblich keine Zeit.


02. Juli 2009 15:45
Audianer meint:
Wieso soll ein freier Händler solche Informationen erhalten?
Er darf gerne einen Audi-Service-Vertrag unterschreiben und dessen Auflagen erfüllen, wie es jeder Audivertragshändler tun muß.
Somit ist dann auch der Informationsfluß gesichert.

Ein schönes Beispiel für die mangelhafte Fachkenntnis der freien Werkstätten und gleicher Maßen ein schönes Urteil.
Hoffentlich lassen in Zukunft mehr Hinterhofwerkstätten die Finger von richtigen Autos...

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