Freitag, 25.05.2012
03.01.2012
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Urteil

Frühzeitiger Verschleiß eines Zahnriemens ist Sachmangel

Ein frühzeitiger Verschleiß des Zahnriemens bei einem Gebrauchtwagen stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg im vergangenen Jahr entschieden (OLG-Az.: 2 U 77/09). Im Streitfall war der Riemen etwa 14 Monate bzw. 18.500 Kilometer vor dem Riss gewechselt worden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Fahrzeug noch nicht einmal vier Wochen im Besitz des Klägers. Aufgrund des erlittenen Totalschadens am Motor trat er vom Kaufvertrag zurück – zu Recht, wie die Vorinstanz entschied.

Die Berufung des beklagten GW-Händlers hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Zwar hatte der Kläger wenige Tage vor dem Riss des Zahnriemens auffällige Geräusche aus dem Motorraum seines Fahrzeugs vernommen und deswegen die Werkstatt des Beklagten aufgesucht und sich, nachdem ihm die Mitarbeiter von einer Weiterfahrt abgeraten und eine aufwändige Untersuchung des Motorraums in Aussicht gestellt hatten, geweigert, sein Fahrzeug bis zum nächsten Tag im Betrieb zu lassen, doch werteten die Richter dies nur als "eine leichte Fahrlässigkeit, die nicht ausreicht, die Verantwortung des Beklagten zu verdrängen".

Dafür sei ein eindeutiges Verschulden des Kunden erforderlich. Da letztlich nicht geklärt werden konnte, wie intensiv die Werkstattmitarbeiter den Kunden vor einer Weiterfahrt gewarnt hatten, blieb dieser vor Gericht erfolgreich. Da der Händler auch nicht den technischen Nachweis erbringen konnte, dass die Anlage zum übermäßigen Verschleiß des Zahnriemens bei dem Fahrzeug erst nach der Übergabe entstand, musste er den Kaufpreis zurückzahlen. (ng)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

04. Januar 2012 17:40
Leo Schoenebeck meint:
Frage an das Gericht (oder an Sender Eriwan): Wäre ein schriftlicher Vermerk mit Unterschrift des Kunden auf dem Werkstattauftrag ausreichend für die "intensive Warnung" des Werkstattmitarbeiters gewesen?

Wahrscheinlich nicht. Am besten ein Videobeweis.

Ich schließe mich dem Entsetzen der anderen Kommentatoren über diese merkwürdige Rechtsprechung an. Aber was soll man im Land der Abmahner und Anwälte schon erwarten...


04. Januar 2012 12:18
Karl Schuler meint:
Ein Urteil zu Lasten der Händlerschaft und der gesamten Automobilbranche! Weltfremd? Unglaublich auf jeden Fall!


04. Januar 2012 10:09
A.Aslau meint:
Anscheinend zahlen wir von unseren Steuergeldern nur (...) bei Gericht - ein solches Urteil bestätigt das eindrucksvoll.

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