Freitag, 25.05.2012
14.11.2008
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Nach Beschluss

Gegenwind aus Brüssel zum neuen VW-Gesetz

Einen Tag nach der Verabschiedung im Bundestag hat die EU-Kommission ihren Widerstand gegen die Neuauflage des umstrittenen VW-Gesetzes bekräftigt. Das seit Juni laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland umfasse "alle Maßnahmen, auch die neuesten", sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag in Brüssel. Demnach will die Europäische Kommission noch vor Weihnachten die zweite Stufe ihres Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland einleiten. Das am Donnerstagabend im Bundestag verabschiedete Gesetz sei bereits Teil der Erörterungen mit der Bundesregierung gewesen, sagte ein Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. "Die Bedenken sind nicht behoben, weil es nämlich nach wie vor für das Land Niedersachsen herausgehobene Stimmrechte gibt, die über das deutsche Aktienrecht hinausgehen", sagte McCreevys Sprecher Oliver Drewes der Deutschen Presse-Agentur dpa am Freitag in Brüssel. Die erste Stufe des Verfahrens gegen Deutschland sei praktisch abgeschlossen: "Wir werden demnächst die zweite Stufe einleiten." Aufforderung zur Stellungnahme Die Brüsseler Behörde wird der Bundesregierung demnach eine sogenannte begründete Stellungnahme schicken, auf die Berlin binnen zwei Monaten antworten muss. Auf Grundlage dieser Antwort entscheidet die Kommission dann, ob sie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht. "Es geht uns darum, dass die Rechtslage geklärt wird", betonte Drewes. Es gehe um einen Präzedenzfall.

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bundesregierung reagiert gelassen - EU ebenfalls

 
 
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