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Evaluierungsbericht
Generaldirektion Wettbewerb will keine branchenspezifische GVO mehr
von Doris Plate
"Die Generaldirektion bricht mit ihrer 23-jährigen bewährten Tradition Ihrer Wettbewerbspolitik." Diese erste Einschätzung gab Cecra-Präsident Jürgen Creutzig am Mittwoch in Brüssel über den jetzt vorliegenden ersten Entwurf des Evaluierungsberichts der EU-Kommission zu den Auswirkungen der derzeit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). In dieser ersten so genannten "Null-Version", die am Donnerstag von den Vertretern der nationalen Wettbewerbsbehörden in Brüssel diskutiert wird, ist laut Creutzig die Absicht der EU-Kommission zu erkennen, in Zukunft keine branchenspezifische GVO für das Kfz-Gewerbe zu erlassen. Die Kfz-Branche würde damit ebenso unter die Schirm-GVO fallen wie andere Branchen. Außerdem meint Creutzig aus dem Entwurf schließen zu können, dass die Vertragsklauseln zukünftig nicht mehr in einer Freistellung geregelt werden sollen. Das würde bedeuten, dass Vertragsklauseln wie die Verpflichtung zur Nennung von Kündigungsgründen und Einhaltung von Fristen – derzeit zwei Jahre für eine ordentliche Kündigung – nicht mehr in der GVO stehen.
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(Foto: Cecra)
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