Donnerstag, 24.05.2012
19.12.2011
Share |
GW-Garantie

Gericht kassiert Inspektionsklausel

Eine vom Kunden für drei Jahre bezahlte GW-Garantie darf in den Bestimmungen keine einschränkende Klausel enthalten, die den Fortbestand der Garantie von Inspektionen im Zwölf-Monats-Turnus abhängig macht. Das geht aus einem Urteil des Langerichts Bonn hervor (Az.: 5 S 255/10).

Im Streitfall kaufte der Kläger im August 2007 ein Gebrauchtfahrzeug bei der Beklagten und schloss gleichzeitig eine 36-monatige GW-Garantie ab. Deren Bedingungen sahen vor, dass genau im zwölften, 18., 24. und 30. Monat nach dem Tag der Wiederzulassung eine Inspektion beim Händler durchzuführen sei. Im September 2009 wurde an dem Fahrzeug ein Defekt der Lichtmaschine festgestellt, für die dem Käufer knapp 600 Euro in Rechnung gestellt wurden. Die Übernahme der Kosten lehnten sowohl der Händler als auch der Garantieversicherer mit Verweis auf die nicht durchgeführte Inspektion ab.

Dagegen klagte der Kunde erfolgreich. Es sei "anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs.1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht", heißt es in der Bonner Urteilsbegründung.

Der Kläger erhielt allerdings nur 267 Euro zugesprochen, weil sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Reparatur schon eine Laufleistung von über 100.000 Kilometern hatte und somit laut Garantiebedingungen nur noch 40 Prozent der Materialkosten zu erstatten waren. Diese Klausel wurde vom Gericht nicht beanstandet. (ng)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 18. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute mit den Themen: BMW-Rekorde, Fiat-Kontraste und Die Autohaus-Zukunft: Personal! MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

Professionelles Teile- und Zubehörmanagement im Autohaus

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Teile- und Zubehörlager ertragreich managen! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr