15.01.2013
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Gericht
 

Ein Käufer kann seinen Gebrauchtwagen nicht zurückgeben, nachdem er den Mangel selbst beseitigt hat.

Keine GW-Rücknahme nach Mängelbeseitigung

Wer einen Gebrauchtwagen kauft und erst nach der eigenen Reparatur eines Mangels die Rücknahme verlangt, hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Urteil vom 21.12.2012, Az. 3 U 22/12).

Der Kläger hatte Anfang 2011 ein gebrauchtes Auto auf der Internetplattform Ebay ersteigert. Der Verkäufer hatte in seinem Angebot Garantie und Rücknahme ausgeschlossen und auf defekte Glühkerzen hingewiesen. Nach dem Kauf entdeckte der Kläger ein fachwidrig aufgebohrtes Glühkerzen-Gewinde und ließ den Mangel im Februar 2011 für 500 Euro beseitigen. Acht Monate später wollte er das Geschäft dann rückabwickeln.

Laut Gericht war das Auto aber nicht mangelhaft, da der Fehler schon behoben war. "Für die Beurteilung, ob ein den Rücktritt rechtfertigender Mangel vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen", heißt es in dem OLG-Urteil. Der Käufer konnte auch nicht den Ersatz der Reparaturkosten verlangen, da der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hatte und er auch nicht aufgrund von arglistigen Verschweigens eines Mangels haftete. (dpa/rp)

 
 
 
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