Freitag, 25.05.2012
25.05.2010
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Aktionärsklage

Gericht prüft Porsche-Hauptversammlung

Die Beschlüsse der Porsche-Hauptversammlung 2009 kommen auf den Prüfstand. Das Landgericht Stuttgart entscheidet an diesem Freitag (28. Mai) über eine Anfechtungsklage von Aktionären des Sportwagenbauers. Dabei geht es vor allem um die Wahl des Aufsichtsrats, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Aber auch die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Kontrollgremiums seien Teil der Klage.

Sollte das Gericht die Beschlüsse für nichtig erklären, ist allerdings nicht zu erwarten, dass Porsche eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen muss. Über die Vergütungsregelung müsste jedoch auf dem nächsten Aktionärstreffen erneut entschieden werden.

Auf der Hauptversammlung Ende Januar vergangenen Jahres war eine Satzungsänderung für die Besetzung des Aufsichtsrates der Porsche Automobil Holding SE beschlossen worden. Diese sicherte VW mehr Mitbestimmung in dem künftigen Großkonzern zu. Unter dem Dach der Holding sind das Porsche-Sportwagengeschäft und die Beteiligung der Stuttgarter an Volkswagen gebündelt.

Zuvor saßen auf der Arbeitnehmerbank des Kontrollgremiums ausschließlich Betriebsräte von Porsche und zwei Vertreter der Stuttgarter IG Metall. Als Vorsitzender wurde Wolfgang Porsche in seinem Amt bestätigt, als sein Stellvertreter Porsche- Betriebsratschef Uwe Hück.

Wegen der gescheiterten VW-Übernahme mussten der damalige Porsche- Chef Wendelin Wiedeking und sein Finanzvorstand Holger Härter Mitte 2009 den Hut nehmen. Den beiden Managern werden mittlerweile Falschinformationen und Marktpreismanipulationen im Zusammenhang mit dem geplatzten Übernahme vorgeworfen. Hintergrund ist, dass der VW-Aktienkurs kurzzeitig bis auf 1.000 Euro nach oben geschossen war, nachdem Porsche im Oktober 2008 überraschend mitgeteilt hatte, Zugriff auf gut 74 Prozent der VW-Stammaktien zu haben. Porsche hält die Vorwürfe für unbegründet. (dpa)

 
 
 
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