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Gericht: Werbung mit "Öldialyse" unzulässig

05.02.2013 10:26 Uhr
Ölwechsel nachfüllen Werkstatt
ZDK: Die von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Ölwechsel sind aus technischer und juristischer Sicht in jedem Fall einzuhalten.
© Foto: Jörn Buchheim / Fotolia.com

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einem Motoröl-Aufbereiter eine ganze Reihe von Werbeaussagen untersagt. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe begrüßte die Entscheidung.

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Das Landgericht Dessau-Roßlau hat dem Hersteller einer als "Öldialyse" bezeichneten Apparatur zur Reinigung von Motorenölen eine ganze Reihe von Werbeaussagen untersagt. Wie die Wettbewerbszentrale am Freitag mitteilte, enthielten diese unter anderem die Behauptung, dass das mit dieser Technik gefilterte Altöl seine Schmierfunktion ebenso gut erfülle wie neues Öl.

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßte die Entscheidung am Montag, da die Wirksamkeit der "Öldialyse" als Äquivalent zu den vorgeschriebenen Ölwechseln vor Gericht nicht wissenschaftlich gesichert nachgewiesen worden sei. Aus technischer Sicht sei die Behauptung, Autofahrer müssten nie mehr das Öl wechseln, ohnehin "kompletter Unsinn".

Wer so etwas öffentlich – zudem ohne Differenzierung nach Motor, Einsatzbedingungen und Ölqualität – behaupte, handle schlichtweg verantwortungslos, hieß es in der Verbandsmitteilung weiter. In einem Fernsehbericht des MDR erklärte der Erfinder der "Öldialyse" allerdings, dass das Verfahren nicht beliebig oft, sondern nur "bis zu vier Mal" angewendet werden könne.

Die von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Ölwechsel seien aus technischer und juristischer Sicht in jedem Fall einzuhalten, betonte dagegen ZDK-Jurist Ulrich Dilchert. Er bekräftigte die Aussage des Landgerichts, dass in anderem Fall der Autofahrer die Einhaltung von Service-Intervallen einschließlich Ölwechsel nicht mehr nachweisen kann und er damit in aller Regel seine Gewährleistungsansprüche bei etwaigen Motorschäden verliert. (ng)

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KOMMENTARE


poliboyoo1

26.03.2015 - 14:20 Uhr

Es müßten,wenn dies nicht mit der Öldialyse geht.Alle Blutdialyse Patienten sterben deren Blut ja auch nurgereinigt wird und sehr gut damit weiterleben.


Gerd Ande

27.03.2015 - 08:28 Uhr

@poliboyoo1: der Vergleich mit der Blutdialyse hinkt ja wohl ziemlich.Demnach hätten ein Motorblock und Motoröl ähnliche Eigenschaften wie der menschliche Körper und Blut.


Michael Kühn

27.03.2015 - 09:37 Uhr

Öldialyse mit Mineralölen ??? - da habe ich generell Zweifel, denn Mineralöle altern auch über die Zeitschiene und verlieren notwendige Eigenschaften. - Und was wäre wenn: ein Garantiefall od. Kulanzfall eintritt ??? = Kostenübernahme ABGELEHNT ! ++ Ein Gruß an poliboy001, Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist sicher eine reine Geschmacksfrage, jedoch menschen mit Autos ??? Grüßle MK


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