Im Machtpoker bei Volkswagen streiten die beiden Großaktionäre Porsche und das Land Niedersachsen jetzt vor Gericht um die Kontrolle bei dem Autobauer. Der Prozess begann am Donnerstag vor dem Landgericht in Hannover. Eine Entscheidung der Richter soll am 27. November verkündet werden. Die beiden größten Anteilseigner hatten Klage gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung im April erhoben, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten. Nach den Erwartungen wird sich das Verfahren voraussichtlich noch länger hinziehen, da die unterlegene Partei in Berufung gehen dürfte. Es geht im Wesentlichen um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung, die Niedersachsen mit seinem entsprechend hohen Aktienanteil ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Im Aktienrecht üblich sind 25 Prozent. Porsche will VW im nächsten Jahr mit 75 Prozent Mehrheit beherrschen und kämpft daher massiv gegen die Sonderregelung. Der Sportwagenbauer hält inzwischen 42,6 Prozent der VW-Anteile und hat sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. Porsche argumentiert, die Sperrminorität, die 1960 vor Erlass des VW-Gesetzes bei der Privatisierung des Unternehmens in der Satzung verankert wurde, sichere den staatlichen Einfluss bei VW und behindere die Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Abweichende Sperrminoritäten im Aktienrecht seien zwar möglich – bei Porsche liegt sie bei einem Drittel – doch müsse dies die Hauptversammlung beschließen. Bei VW habe es einen solchen Beschluss nie gegeben, sondern allein eine staatliche Entscheidung darüber. "Sie haben den Einfluss, den Sie sonst nur mit 25 Prozent hätten – und den haben Sie sich selbst geschaffen", kritisierte einer der Anwälte in der teilweisen heftigen Auseinandersetzung vor Gericht.
VW-Machtpoker: Großaktionäre streiten vor Gericht
Porsche und das Land Niedersachsen ringen seit Donnerstag vor dem Landgericht Hannover um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung. Eine Entscheidung soll Ende November verkündet werden – erwartet wird aber eine längere Auseinandersetzung.