Donnerstag, 09.02.2012
07.03.2008
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Bundesarbeitsgericht

Grundsatzentscheid zur Kündigung leistungsschwacher Mitarbeiter

Die sogenannte "verhaltensbedingte Kündigung" gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer fehlerhaft arbeitet. Das stellte das Bundesarbeitsgericht in zweiter Instanz aktuell fest. Demnach kann eine längerfristige, deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote ein Anzeichen für eine vorwerfbare Pflichtverletzung sein. Kann der Arbeitgeber dies nachweisen, muss der Arbeitnehmer begründen, warum er trotz unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft. Im konkreten Fall hatte eine ehemalige Mitarbeiterin eines Versandhauses ihren Arbeitgeber verklagt. Die Angestellte arbeitete in der Warensortierung zum Versand und hatte wiederholt Sendungen falsch verpackt und Kundenbestellungen verwechselt. Der Arbeitgeber stellte fest, dass die Fehlerhäufigkeit mindestens dreimal so hoch war wie die der Kollegen. Nach zwei Abmahnungen und weiteren Maßnahmen wurde der Angestellten wegen andauernder, qualitativer Minderleistung gekündigt. Dagegen erhob sie Klage. Im Prozessverlauf führte die Klägerin an, die Fehler fielen angesichts der Gesamtzahl der von ihr ausgesandten Pakete nicht ins Gewicht. Dem begegnete der Versandhändler mit einer Auflistung der Packfehler im Einzelnen und nannte u.a. Imageverlust und hohe Kosten zur Schadensregulierung als Konsequenz. Die Vorinstanz, das Sächsische Landesarbeitsgericht, hatte befunden, dass die Fehlerquote eines Mitarbeiters gegenüber dem Durchschnitt der anderen Angestellten eine Kündigung nicht sozial rechtfertigt. Das Bundesarbeitsgericht folgte dem nicht. Die Kündigung kann aus verhaltensbedingten Gründen gerechtfertigt sein. Allerdings fehlte es dem Gericht im konkreten Fall an Tatsachenfeststellungen und ausreichenden Interessenabwägungen, weshalb es den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwies. (tk)

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

01. Februar 2010 19:40
Frank Dornbusch meint:
An alle Führungskräfte,

bitte bedenken Sie bei Frage nach sog. schwacher Leistung, dass die meisten Mitarbeiter in "jungen Jahren" eine sehr hohe Leistung erbringen. Mit zunehmendem Alter darf dementsprechend die Leistung nachlassen. Eines erscheint mir noch wichtig: Erfahrung ist nur durch noch mehr Erfahrung zu ersetzen.

Jeder von uns hat das Recht im Alter ruhiger zu werden. Das gilt nicht nur für Führungskräfte.

Frank Dornbusch


27. Juli 2008 20:47
Edgar Volkmann meint:
Vieleicht sollte man nicht vergessen, das es sich hierbei um Menschen handelt deren Produktivität nicht immer betriebswirtschaftlich messbar ist. Auch Mechaniker gehören zu dieser Gattung, die leider auch älter werden. Ich glaube das sollte doch auch mal manchem zu denken geben!!
Das sind immer noch Menschen!!!!

Wie wäre es eigentlich mal die Leistungen einiger Führungskräfte oder sogenannten "Vorgesetzten" zu überprüfen um festzustellen ob diese sogenannte "Minderleistung" nicht mit "diktatorischen Führungspersonal" zusammenhängt, welche selbst nicht in der Lage sind, Mitarbeiter zu schulen, motivieren und vor allem auch zu führen!!


15. Juli 2008 16:41
Heiko Steinmüller meint:
Es stellt sich mir schon länger die Frage, wie man bei anhaltend deutlicher Minderleistung langjähriger Mechaniker (schlechte Produktivitätszahlen)in Zukunft reagieren kann. In heutigen und zukünftigen Zeiten wird der Focus verstärkt auf den Erfolg im Service liegen. Wäre doch schön, jetzt unsere trägen Mitarbeiter aus der Hängematte zu schütteln, in dem der Druck etwas erhöht werden kann.
Heiko Steinmüller

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