Mittwoch, 23.05.2012
23.10.2009
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Unfallabwicklung

HDI-Gerling und MBVD forcieren gemeinsames Schadenmanagement

HDI, HDI-Gerling und Mercedes-Benz machen im Bereich Schadenmanagement künftig gemeinsame Sache: Wie diese Woche bekannt wurde, starten die Kooperanten ab 2010 gemeinsam die "car&drive" Plattform. Dabei sei es zweitrangig, um welche Art des Schadens es sich handelt und wo sich der Kunde nach einem Unfall meldet.
Der Mercedes-Benz Kunde kann entweder zu einer HDI-Gerling-Niederlassung, HDI Geschäftsstelle oder bei seiner Mercedes-Benz Werkstatt vorfahren – dies sei ihm freigestellt, da die Kommunikation untereinander nun optimiert sei. "Nach Terminvereinbarung und gegebenenfalls Abholung des Fahrzeuges beim Kunden kann sich dieser aus der Schadenabwicklung zurückziehen und die professionelle Abwicklung mit vielen Vorteilen genießen", heißt es seitens HDI und Mercedes-Benz.

Bequeme Abwicklung für Kunden

Für den Kunden bedeute dies bestmögliche Betreuung im Schadenfall. Sobald HDI-Gerling oder der Mercedes-Benz-Betrieb Kenntnis von einem Kfz-Schaden erhalten, erfolge eine gegenseitige Information. Hierdurch sei zum einen garantiert, dass dem Kunden schnellstmöglich kompetente Hilfe zur Verfügung gestellt werde, zum anderen, dass alle Beteiligten die Leistungsansprüche des Kunden von vornherein kennen. Zu den Leistungsumfängen gehören dem Vernehmen nach: Optionaler Hol- und Bringservice, Innen- und Außenreinigung, Kalkulieren und Bewerten der Reparaturkosten sowie eine Reparatur inklusive umfassender Endkontrolle.

Profis übernehmen den Angaben zufolge die gesamte Abwicklung "Hand in Hand" von der telefonischen Aufnahme des Schadens und der Reparatur bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Als exklusive Zusatzleistung werde den Kunden für die Dauer der Reparatur, bei einem Kaskoschaden für maximal sieben Tage, ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, um das Versprechen "care&drive" einzulösen. Ausgenommen davon seien lediglich Spezialtarife mit Werkstattbindung. An die Stelle des in der Schadenabwicklung zwischen Versicherung und Reparaturwerkstatt vielfach noch immer vorhandenen "Wildwuchses" trete somit ein definierter und transparenter Prozess, in dem jeder der Partner wisse, was zu tun sei.

Transparenz versus "Wlldwuchs"

Wie bereits von unserem Schwesterdienst AUTOHAUS Online zu den Hintergründen dieses neuen Modells berichtet, seien die in der Schadenabwicklung unterschiedlichen Interessen zwischen Vertragswerkstatt und Versicherer ausschlaggebend gewesen für die Konzeption von "car&drive". Dass dies nicht immer der Fall sei, zeige die nun vereinbarte Kooperation. Künftig sei die Abwicklung von HDI-Gerling-Schäden an Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz durch ein einheitliches und transparentes Regelwerk bestimmt, "mit dem für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Prozesssicherheit und -klarheit garantiert wird", so HDI. (tl)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

24. Oktober 2009 08:46
M.Miethke meint:
HA..HA,
da muss ich doch Lachen. HDI und Schadenmanagement. Es gibt mit dem Versicher HDI kein Faires miteinander. Was hat ein Versicherer mit dem geschädigten Kunden zu tun....es soll den Schaden regulieren und die Kalkulation + Kundenbetreung gefälligst der Werkstatt überlassen, der der Kunde schon immer sein Auto anvertraut hat. Seit wann ist ein Versicherungsagent bei dem der Kunde vorfahren soll kompetent in Sachen Unfallschadenmanagement. Der holt doch einfach sein Merkblatt aus der Schublade und abreitet das ab was ihm sein HDI vorgibt. D.h. Wegsteuerung von "teuerer" Werkstatt, Mietwagenfirma, Sachverständigen und um Gottes willen keinen Anwalt, sonst weis der Kunde was er beanspruchen darf. Es werden subtile Antworten gegeben wie "selbstverständlich können Sie die Werkstatt, Mietwagenfirma....usw. frei wählen, aber wir (HDI) müssen dann halt prüfen ob das nicht zu teuer ist und sie (Kunde) leider nicht alles bezahlt bekommen" welcher Kunde ergibt sich da nicht.
Mit Versicherern wie der HDI die ihren Sachbearbeitern Prämien für jeden weggesteuerten Kunden von der nicht Partnerwerkstatt, Mietwagenfirma usw. des HDI zahlen kann kein Partnerschaftliches Verhältnis aufgebaut werden. Ich sage da nur wehrt euch. Schickt jeden Kunden zum Anwalt. Die Intension der Versicherer allgemein ist es zur Normalität zu machen, dass sich der geschädigte selbstverständlich zuerst an den Versicherer zu wenden hat. Wen das geschieht, dann wird auch die Rechtsprechung dementsprechend ausfallen.

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