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Prüffläche: Universell einsetzbar

11.04.2016 06:00 Uhr
Prüffläche: Universell einsetzbar

Bis Anfang 2017 läuft die Frist, den Scheinwerfer-Prüfplatz nach HU-Vorgaben einzurichten. Eine nivellierbare Prüffläche aus Stahlplatten ist eine mögliche Lösung.

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Die Vorgaben nach Anlage 4 §29 StVZO HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie zu erfüllen, stellt Werkstätten vor eine Herausforderung. Einerseits herrscht in vielen Gebäuden chronischer Platzmangel, andererseits handelt es sich um eine nicht unerhebliche Investition, die bis Ende des Jahres fällig wird. "Auch kann der nivellierte Achsmessplatz nicht einfach für Scheinwerferprüfungen blockiert werden. Diesen Umsatzverlust kann sich keine Werkstatt leisten", weiß Matthias Kaiser, Produktmanager Prüfstraßentechnik von Bosch.

Kein Wunder also, dass viele Betriebe diese Anschaffung bis zum Schluss hinauszögern. Schließlich ist auch der Leitfaden zur Scheinwerfer-Prüfrichtlinie noch immer in Bearbeitung. "Den großen Ansturm erwarten wir für das vierte Quartal. Denn die Frist läuft Ende des Jahres aus. Spätestens mit Veröffentlichung des Leitfadens sollten Werkstätten handeln. Ansonsten kann es…

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