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Der Unternehmenskauf, Teil 6: Vorsicht, Stolperfallen!

16.02.2015 06:00 Uhr
Der Unternehmenskauf, Teil 6: Vorsicht, Stolperfallen!
© Foto: Fotolia

Im letzten Teil dieser Serie geht es heute um die Stolperfallen, die beim Thema Unternehmenskauf auftauchen können.

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Kaum ein Bereich ist so komplex wie der Unternehmenskauf. Unterschiedliche Interessen müssen berücksichtigt sowie verschiedenste Aspekte - betriebswirtschaftliche, steuerliche, juristische - unter einen Hut gebracht werden. Dabei bestehen im Bereich des Autohauskaufes ganz spezielle Probleme.

Haftungsrechtliche Probleme

Bei einem Share Deal übernehmen Sie die Anteile an einem Autohaus, daher haften Sie als neuer Eigentümer auch für alle Altverbindlichkeiten des Autohauses. Übernehmen Sie hingegen alle oder nahezu alle Vermögensgegenstände des Autohauses (Asset Deal), so besteht die Möglichkeit, dass der Name des Autohauses auch von Ihnen fortgeführt wird. Der Name eines Autohauses kann einen wichtigen immateriellen Vermögenswert darstellen.

Führen Sie also den bisherigen Namen weiter, im Klartext also die Firma des Veräußerers, so müssen Sie unbedingt § 25 HGB beachten. Nach diesem…

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