Freitag, 25.05.2012
15.10.2008
Share |
Fristlose Vertragskündigung

Hersteller muss Schadenersatz leisten

Ist eine fristlose Kündigung des Kfz-Herstellers unwirksam und kündigt daraufhin der Vertragshändler seinerseits deswegen fristlos, muss der Hersteller ihm Schadenersatz zahlen. Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 16. Juli 2008 bekräftigt (Az.: VIII ZR 151/05). Darauf weist Rechtsanwältin Susanne Creutzig hin. In dem Urteilsfall ging es zwar um einen Handelsvertretervertrag. "Die Grundsätze dieses Urteils", so die Kölner Juristin, "finden aber auch Anwendung auf den Vertragshändlervertrag". Der Schadenersatzanspruch folgt aus § 89a Abs.2 HGB. Danach kann der Handelsvertreter/Vertragshändler Schadenersatz für die Zeit geltend machen, bis zu der der Hersteller den Handelsvertreter-/Händlervertrag hätte ordentlich kündigen können. "Das sind je nach Vertrag jeweils mindestens zwei Jahre", so Creutzig. Die Vorschrift soll dem Handelsvertreter – und auch dem Vertragshändler – Ersatz für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages verursachten Schaden gewähren. Creutzig empfiehlt für die Praxis, eine fristlose Kündigung seitens des Herstellers "in jedem Fall" zu überprüfen und gegebenenfalls durch eigene fristlose Kündigung zu beantworten, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. (AH)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 18. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute mit den Themen: BMW-Rekorde, Fiat-Kontraste und Die Autohaus-Zukunft: Personal! MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

Professionelles Teile- und Zubehörmanagement im Autohaus

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Teile- und Zubehörlager ertragreich managen! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr