Freitag, 25.05.2012
02.09.2008
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GVO 2010

Hersteller und Importeure proben Aufstand

Bis vor Erscheinen des Evaluierungsberichts im Mai ging der Kfz-Gewerbeverband ZDK noch davon aus, dass die Verbände der Importeure (VDIK) und Hersteller (VDA) an seiner Seite stehen im Kampf um die Beibehaltung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Jetzt bröckelt die Phalanx. Die Hersteller und Importeure wollen die Möglichkeiten, die ihnen durch den Wegfall der Kfz-GVO eröffnet würden (u.a. Beschränkung des Mehrmarkenvertriebs, kürzere Kündigungsfristen, Wegfall des Begründungszwangs) zumindest als Verhandlungsmasse nutzen. Deshalb gaben sie in den vergangenen Wochen sowohl bei der EU-Kommission als auch beim deutschen Wirtschaftsministerium Stellungnahmen ab. Tenor: Sie könnten auch mit einer Schirm-GVO gut leben. Beim VDIK heißt es: "Wir haben den Evaluierungsbericht der Kommission im Grundsatz zur Kenntnis genommen und sind mit der Kommission der Auffassung, dass Kfz-Vertrieb und -Kundendienst künftig auch auf Basis der allgemeinen Schirm-GVO heutiger Prägung erfolgen kann." Ein Sprecher geht noch weiter: "Forderungen anderer Verbände nach einer eigenständigen Kfz-GVO werden seitens des VDIK nicht unterstützt, zumal wir uns auch in der Vergangenheit stets gegen die Regelung zivilrechtlicher Fragen in der kartellrechtlichen Gruppenfreistellungsverordnung ausgesprochen und insofern bereits vor Inkrafttreten der heutigen Kfz-GVO Kritik an deren Konzeption und an vielen der darin enthaltenen zivilrechtlichen Bestimmungen geübt haben." Verzicht auf Kündigungsfrist Auch der VDA teilte in seiner Stellungnahme "die Auffassung der Kommission, dass auf die zivilrechtlichen Detailregelungen des Art. 3 der Kfz-GVO verzichtet werden kann." Gemeint sind u.a. der Zwang zur Kündigungsbegründung und die zweijährige Kündigungsfrist. Der VDA erwartet, "wenn die Kfz-GVO durch eine allgemeine Regelung ersetzt werden würde, keine grundlegenden Strukturveränderungen zulasten des Kfz-Handels". Soweit danach die Kommission den Kfz-Vertrieb der neuen Vertikal-GVO unterordnen möchte, ist dies für den VDA "eine realistische Alternative gerade im Hinblick auf legislative Vereinfachung und Beibehaltung der gegenwärtigen Wettbewerbsverhältnisse". Der Spagat zu den Interessen der Zulieferer, die auch vom VDA vertreten werden und in Bezug auf die Kfz-GVO eher für eine Verlängerung sind, gelingt dem Verband durch die Formulierung: "Der VDA geht davon aus, dass die in den vergangenen Jahren verfolgte wettbewerbspolitische Zielsetzung der Kfz-GVO zum Markt für Ersatzteile beibehalten wird." (dp) Ein ausführlicher Bericht folgt in AUTOHAUS 18. Die ZDK-Stellungnahme im Wortlaut können Sie unten in der Downloadbox abrufen. Alle aktuellen Ereignisse und Diskussionen zur Zukunft der Kfz-GVO haben wir für Sie in unserem Dossier zusammengefasst.

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

04. September 2008 20:56
Wolfgang Stern, BDS Vizepräsident meint:
Leider kann ich Ihre Aussage, dass Hersteller und Importeure zunächst für die Beibehaltung der Kfz-GVO gewesen seien, nicht nachvollziehen.
Es liegt doch auf der Hand, dass diese Verbände schon immer gegen eine Kfz-Spezifische GVO sind und waren. Diese Verbände vertreten die Interessen der Hersteller (Konzerne). Die Kfz-GVO soll aber gerade die Kfz-Betriebe im Kampf ums "Überleben", gegen die Interessen der Konzerne unterstützen.
Ein weiteres Sterben der kleinen Kfz- Betriebe ist die Folge, wenn die die Kfz- GVO nicht erhalten bleibt. Die Folge daraus ist eine weitere Machtkonzentration zum Nachteil der Endverbraucher.
Aber gerade die Enverbraucher sollen von der EU profitieren.
So wird das aber nichts Frau Kommissarin Kroes, denn der Wettbewerb wird dadurch eingeschränkter. Überall in Europa! Das können Sie nicht wirklich wollen.

Wolfgang Stern
Vizepräsident, Geschäftsbereich Europapolitik,
Bund der Selbständigen/ Deutscher Gewerbeverband,
10115 Berlin, Platz vor dem Neuen Tor 4.
Tel.: 030-28 04 91-22/ Fax: -11, www.bds-dgv.de -
Der BDS/DGV vertritt bundesweit über 60 000 branchenübergreifende Mitgliedsbetriebe.

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