Freitag, 25.05.2012
22.07.2009
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Leser fragen – Herke antwortet

Ihr Zugang zur Finanzwelt

Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Die Themen der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": Watchlist-/Non-Performing-Loan-Status, Insolvenzantrag und EONIA-Rate. Bei dem KfW-Sonderprogramm 2009 finde ich unter den Bedingungen, dass kein Watchlist- oder Non-Performing-Loan-Status gegeben sein darf. Was bedeutet dies? Dies bedeutet, dass Kreditnehmer, die bereits auf einer bankinternen Überwachungsliste stehen (im Regelfall wegen schlechter Bonität) oder solche, die mit Zins- und Tilgungszahlungen in Verzug sind, keine Fördermittel aus dem Sonderprogramm 2009 erhalten können. Ich habe in AUTOHAUS gelesen, dass allein im März 2009 insgesamt 636 Autohäuser Insolvenz angemeldet haben. Wann muss ich Insolvenz anmelden und wie kann ich sie vermeiden? Nachdem der Insolvenzanmeldungsgrund "Überschuldung" im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bis zum 1. Januar 2011 ausgesetzt wurde, sind Sie derzeit verpflichtet, für eine juristische Person bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen, nachdem dieser Zustand eingetreten ist, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sofern die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist oder nicht einzutreten droht, können Sie alle möglichen Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz ergreifen. Im Regelfall geben Sie die Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Auftrag, an dessen Ende die Bescheinigung stehen sollte, dass der Betrieb sanierungsfähig und -würdig ist. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Banken in dieser schwierigen Situation weiterhin Kredit gewähren und das Überleben ermöglichen. Wählen Sie branchenerfahrene und kompetente Berater, damit auch ein wirklich tragfähiges Konzept erstellt wird. Dann beginnt für den Betrieb der schwierigste Teil: das Konzept muss umgesetzt werden. Was habe ich unter einem EONIA zu verstehen und kann ich ihn (es handelt sich wohl um einen Zinssatz) für meine Betriebsfinanzierung einsetzen? Beim Euro-Overnight-Indexed-Average-Rate (EONIA) handelt es sich um den Referenzzinssatz, zu dem Ihre Bank Tagesgeld, so genannte Übernachtliquidität, bei der EZB aufnehmen kann. Was die Bank mit der EZB vereinbart, können Sie – falls Sie größere Beträge brauchen – auch mit Ihrer Bank vereinbaren. Sie nehmen Tagesgeld auf, also mit Laufzeit von einem Tag. Dies können Sie jedoch beliebig oft wiederholen. Am 30. Juni 2009 lag der Zinssatz für den EONIA bei 0,34 Prozent (Stand:4. Juli 2009). Der Zinssatz für Sie erhöht sich um die Marge der Bank. (AH) Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de

 
 
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