Montag, 06.02.2012
08.12.2009
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Leser fragen – Herke antwortet

Ihr Zugang zur Finanzwelt

Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Die Themen der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": Zinsentwicklung, Banken-AGB und SEPA-Überweisungen/Lastschriften. Wir müssen im nächsten Jahr eine größere Reparatur im Zusammenhang mit einem Anbau an unsere Werkstatt finanzieren. Was glauben Sie, wie lange die Zinsen noch auf dem niedrigen Niveau bleiben? Welche Alternativen habe ich? Die EZB hat gerade angekündigt, dass sie "behutsam" Liquidität von den Märkten nehmen wird. Dies bedeutet, dass wir aktuell mit keiner Zinserhöhung zu rechnen haben. Ich denke, dass wir bis Mitte 2010 keine wesentlichen Zinserhöhungen erleben werden, so dass eine konditionelle Kreditvereinbarung augenblicklich noch Zeit hat. Sie können jedoch zwei weitere Instrumente für Ihren Zweck überlegen. Es bieten sich an: ein Forward-Darlehen oder auch ein Zins-Cap. Beim Forward-Darlehen können Sie bereits heute für ein Darlehen, das Sie bis zu drei Jahren später in Anspruch nehmen wollen, verbindlich den Zinssatz festlegen. Für jeden Monat, den Sie das Darlehen später abnehmen, berechnet die Bank einen Aufschlag, der – je nach Kapitalmarktsituation – bei zirka 0,02 Prozent liegen kann. Beim Zins-Cap vereinbaren Sie einen garantierten Höchstzinssatz (bspw. fünf Prozent) und zahlen dafür eine Cap-Gebühr. Die Banken haben Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugeschickt. Was habe ich künftig zu beachten? Gelesen habe ich die AGB bisher nicht. Die auffälligste Änderung ist für Überweisungen festgelegt. Die Banken brauchen nicht mehr abzugleichen, ob der Empfängername mit der Kontonummer und der Bankleitzahl übereinstimmt. Wenn Sie sich vertippen und es entsteht ein Schaden, können Sie die Bank nicht mehr haftbar machen. Es gibt aber auch Verbesserungen für Bankkunden. Zahlungen sind künftig in kürzerer Zeit zu erledigen. Ab 2012 dürfen Online-Überweisungen nur noch einen Tag dauern. Bis dahin gilt: Innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle darf die Überweisung einen Tag dauern, innerhalb einer Bank/Sparkasse sind es zwei Werktage. Bei der Inlandsüberweisung sind es derzeit noch drei Werktage, und bei einer Überweisung ins EU-Ausland fünf Werktage. Es gibt mittlerweile SEPA-Überweisungen und neuerdings auch SEPA-Lastschriften. Wie funktionieren diese? SEPA steht für "Single Euro Payments Area". Gemeint ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsmarkt. Es sollen alle Zahlungen wie Inlandszahlungen behandelt werden. Grenzüberschreitende Zahlungen, gleich ob Überweisungen oder Lastschriften und auch Kartenzahlungen, sollen so schnell und billig wie im Inland werden. Teilnehmerländer sind die EU-Staaten, Lichtenstein, Schweiz, Monaco, Norwegen und Island. Während die SEPA-Überweisung bereits seit Januar 2008 möglich ist, gilt die SEPA-Lastschrift erst seit November 2009. Der Nutzungsgrad ist jedoch für beide relativ gering. Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

08. Dezember 2009 17:55
Christian Gilch meint:
Angemerkt dazu sei, daß Forward-Darlehen für Neukredite doch eher die Ausnahme sein dürften und diese Form der Zinsbindung i.d.R. nur bei bereits ausgezahlten Darlehen (d. h. Prolongationen) Anwendung findet.
Evtl. läßt sich aber mit der Bank über die Anzahl der bereitstellungszinsfreien Monate reden. Aber aufpassen: Wenn sich die
Investition verzögert, muß der Händler ab einem bestimmten Zeitpunkt
Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Kreditteilbeträge
zahlen.

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