Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Die Themen der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": Basel III und Zins-Cap.
In den Zeitungen lese ich, dass als eine der Folgen der Finanzmarktkrise jetzt Basel III auf uns zukommt. Hat das auch Auswirkungen auf mein Autohaus oder nur auf die Banken?
Leider hat Basel III, wenn die Vorschriften denn in Kraft gesetzt werden, auch Auswirkungen auf Ihr Autohaus. Basel III sieht im Entwurf vor, dass die Eigenkapitalanforderungen an die Banken verschärft werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Kreditinstitute bestimmte Mittel, die heute noch als Eigenkapital anerkannt werden, künftig nicht mehr nutzen können. Dies führt dazu, dass die Banken in ihrer Fähigkeit, Kredite zur Verfügung zu stellen, eingeschränkt werden, was wiederum zu verschärften Bonitätsprüfungen und auch zu höheren Konditionen führen wird.
Ich rate Ihnen deshalb sich schon jetzt auf diese Bedingungen einzustellen. Es ist zu befürchten, dass sich Banken nach Einführung von Basel III von "schwachen" Kreditnehmern trennen werden. Rating spielt in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle. Je besser Ihre Ratingnote ist, umso weniger haben Sie Nachteile zu befürchten. Das heißt, kümmern Sie sich aktiv um Ihr Rating. Die Bilanzkennzahlen können Sie durch bewusstes Bilanzstrukturmanagement, also durch Verringerung der Bilanzsumme und Verbesserung der Finanzstruktur positiv beeinflussen. Im Bereich der Bewertung der Unternehmensführung gibt es ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen und Handlungsweisen, die zu einer besseren Bewertung führen.
Die Bank hat mir einen Zins-Cap angeboten. Ist ein solches Finanzierungsinstrument für ein Autohaus geeignet. Wo liegen die Vorteile, gibt es Nachteile?
Wenn Sie mit Ihrer Bank einen Cap-Kredit vereinbaren, wird eine Zinsobergrenze festgelegt, die nicht überschritten wird, so dass Sie vor weiteren Zinssteigerungen geschützt sind. Sinken die Zinsen, sinkt auch Ihr Zinssatz. Steigen die Zinsen, steigt auch Ihr Zinssatz, aber nur bis zur vereinbarten Obergrenze. Steigen die Zinsen über die vereinbarte Obergrenze hinaus, brauchen Sie diesen höheren Zinssatz nicht zu bezahlen.
Ein Beispiel: Sie nehmen ein Darlehen über 100.000 Euro zum Zinssatz von 4,5 Prozent p.a. und zehn Jahren Laufzeit auf. Der Zinssatz ist variabel, d.h. er kann sich entsprechend der Entwicklung am Kapitalmarkt sowohl nach unten als auch nach oben verändern. Gleichzeitig sagt Ihnen die Bank zu, dass Ihr Zinssatz nicht über sechs Prozent steigen wird. Für diese garantierte Zinsobergrenze berechnet sie Ihnen eine einmalige Cap-Gebühr, die Sie frei verhandeln können. Steigen die Zinsen, erhöht sich auch Ihr Zinssatz, jedoch nur bis maximal sechs Prozent. Steigt der Zinssatz darüber hinaus, bleibt Ihr Zinssatz auf diesem Niveau stehen. Sie zahlen maximal sechs Prozent, auch wenn die Kapitalmarktzinsen deutlich höher steigen. Die Höhe der Cap-Gebühr richtet sich nach der Höhe des aktuellen Zinssatzes, der Höhe des festgelegten Höchstzinssatzes, der Kreditlaufzeit und der Schwankungsbreite die Sie mit der Bank vereinbaren.
Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de