Donnerstag, 24.05.2012
19.01.2010
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Wettbewerbsrecht

Impressen müssen vollständig sein

Impressumsangaben im Internet müssen immer vollständig sein. Seit letzter Woche sind bei der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) Informationen über mehr als 300 gleichlautende Abmahnungen des Autohauses Reising Automobile GmbH aus Mömbris, vertreten durch Rechtsanwalt Pintsch eingegangen. Inhalt der Abmahnung ist, dass in Werbeanzeigen in der Automobilbörse Autoscout24 angeblich kein oder ein falsches Impressum vorhanden sei. Der Anwalt fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3.000 Euro sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 15.000 Euro in Höhe von 899,40 Euro. Die ZLW prüft derzeit, ob angesichts der großen Anzahl gleichlautender Abmahnungen diese rechtens sind. Betroffene Unternehmer sollten sich bei der ZLW (e-mail: zlw@kfzgewerbe.de) melden. (dp) Nachfolgend sind noch einmal - zur Wissensauffrischung - die nach § 5 TMG geforderten Pflichtangaben aufgeführt, die in einem Internet-Impressum auftauchen müssen: 1. Name und die Anschrift des Diensteanbieters (z.B. Autohaus als Betreiber einer Homepage), unter der er niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse, 3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, 5. Pflichtangaben besonderer Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) über a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, 6. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG, soweit diese erteilt wurde (oder in Zukunft die Angabe der noch zu erteilenden Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO), 7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

21. Januar 2010 09:52
Topcu meint:
Arena aus GE/Schalke,

liebe Leser und betroffene:
Leider verstehe Ich nicht wieso Autoscout24.de bei der Anmeldung direkt auch nach dem Impressum fragt und die Anmeldung ohne den fehlenden Daten für den Impressum Bereich nicht akzeptiert. Die wissen doch, dass es verboten oder strafbar ist???!!! Oder haben die Ihre Finger mit im Spiel? Dann soll verdammt nochmal bei der Anmeldung
der Bereich Impressum genauso als Pflichtfeld hinterlegt sein wie die anderen Pflichtfelder, oder...???

Zum anderen: Wer hat denn überhaupt ein Schreiben per Fax oder per Einschreiben von der RA-Kanzlei Pintsch und Knoll bekommen ???
Solch ein wichtiges Schreiben wo ein Betrag gefordert wird mit einer Zeiteinräumung MUSS doch per Einschreiben/Rückschein rausgeschickt werden? Also Ich habe nichts bekommen :) !!! Und Ihr?!?!?!


20. Januar 2010 17:17
Kinkel meint:
Ich kann allen Betroffenen Händlern nur folgende Seite empfehlen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-rechtsmissbrauch.htm

Außerdem scheint Herr Reisig nicht mehr auf autoscout24 vertreten.

Klaus Kinkel


20. Januar 2010 16:32
Hans von Ohain meint:
Auch, wenn es sich hier mal wieder um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handeln sollte, steht doch die Frage im Raum, warum die betroffenen Händler kein Impressum vorweisen können?!

Schuld sind wohl immer die anderen: der Dudenhöffer, die Anwälte, die Versicherungen, die Politiker, die Verbände, die Hersteller, die Banken, die Kunden usw.

Ich möchte keinen der Genannten reinwaschen, doch Selbstverantwortung würde vielen (nicht allen!) Kommentatoren auch mal gut stehen.

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