Donnerstag, 24.05.2012
08.02.2012
Share |
AUTOHAUS SteuerLuchs

Inventur auch beim Sachanlagevermögen

Nach Handelsrecht ist jeder Kaufmann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres zur Bestandsaufnahme (Inventur) aller seiner Vermögensgegenstände verpflichtet.

Auf eine körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens kann allerdings (sowohl aus handelsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht) verzichtet werden, wenn ein laufend geführtes Anlageverzeichnis vorhanden ist. In dieses Bestandsverzeichnis muss jeder Zugang sowie jeder Abgang immer gleich eingetragen werden, so dass am Bilanzstichtag die im Betrieb vorhandenen Gegenstände des Anlagevermögens aufgrund dieses Bestandsverzeichnisses erkennbar sind.

Gerade weil somit die körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens nicht notwendig ist und in der Regel entfällt, sollte gelegentlich überprüft werden, ob das im Anlageverzeichnis ausgewiesene Sachanlagevermögen tatsächlich noch vorhanden und werthaltig ist.

Ist eine Maschine z. B. aufgrund eines irreparablen Defekts verschrottet worden, ist sie auch nicht mehr im Bestandsverzeichnis auszuweisen. In diesem Fall muss die Maschine gewinnmindernd ausgebucht werden. Da bei der Verschrottung in der Regel keine Einnahme erzielt wird, entsteht ein Verlust in Höhe des Restbuchwerts. Zu beachten ist, dass in diesem Fall der Abgang in Höhe der gesamten Anschaffungskosten erfolgt und auch kein Restbuchwert im Anlageverzeichnis stehen bleibt.

Sind Anlagegüter für den Betrieb noch nutzbar, haben aber einer Wertminderung unterlegen, weil sie z. B. technisch veraltet sind oder einem erhöhten Verschleiß unterlegen haben, muss dies durch eine außerplanmäßige Abschreibung im Bestandsverzeichnis erfasst werden.

Tipp: Überprüfen Sie im Rahmen des Jahresabschlusses, ob die erfassten Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens noch im Bestand des Betriebs sind und sich keine Wertänderungen ergeben haben. Dadurch wird Ihr Bestandsverzeichnis kürzer und übersichtlicher.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 18. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute mit den Themen: BMW-Rekorde, Fiat-Kontraste und Die Autohaus-Zukunft: Personal! MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

Professionelles Teile- und Zubehörmanagement im Autohaus

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Teile- und Zubehörlager ertragreich managen! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr