Freitag, 25.05.2012
09.10.2008
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VW-Machtkampf

Juristisches Tauziehen geht in neue Runde

Das juristische Tauziehen um die Macht bei Volkswagen geht weiter. Die Blicke richten sich nun auf den 6. November – an diesem Tag verhandelt das Landgericht Hannover über Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom April dieses Jahres. Bei dem Streit zwischen Porsche und dem Land Niedersachsen geht es im Kern um die 20-prozentige Sperrminorität bei VW. Diese sichert dem Land Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent an VW hält, ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. Großaktionär Porsche ist dies ein Dorn im Auge. Die Stuttgarter wollen die Sperrminorität auf 25 Prozent erhöhen. Bei der VW- Hauptversammlung im April war Porsche mit einem Antrag zur Änderung der Sperrminorität gescheitert und hatte daraufhin gegen den Beschluss Klage eingereicht. Die Stuttgarter berufen sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das wichtige Teile des VW-Gesetzes gekippt hatte. Das EuGH-Urteil zum Punkt Sperrminorität ist aber höchst umstritten. Unterdessen gab es für das Land Niedersachsen durch einen Beschluss des Registergerichts Braunschweig einen Rückschlag, allerdings nur in einem nebensächlichen Punkt. Das Registergericht wies einen Antrag von VW zurück, vom Aufsichtsrat beschlossene Änderungen der VW-Satzung ins Handelsregister einzutragen. Für derartige Beschlüsse sei die Hauptversammlung zuständig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Porsche begrüßt Entscheidung

 
 
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