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Auch die "klassischen" Jahreswagen von Werksangehörigen sind förderfähig.
Konjunkturpaket II
Kabinett segnet Umweltprämie ab
Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Ausgestaltung der am 14. Januar 2009 beschlossenen Umweltprämie im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets gebilligt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Gegenüber den bereits bekannten Eckpunkten wurde – wie erwartet und vor allem von der Autobranche gefordert – die Definition eines "Jahreswagen" erweitert. Laut BMWi ist ein Jahreswagen ein "Pkw, der – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen" war. Weitere wichtige Ergänzungen: Auch der Abschluss von Leasingverträgen ist förderwürdig. Und: Die Neun-Jahres-Regelung orientiert sich nicht an dem Fixdatum 14. Januar. Entscheidend ist das Datum der Verwertung des Fahrzeugs, es muss also mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein. Trotz des großen Ansturms der Autofahrer auf die staatliche Förderung (wir berichteten) will die Bundesregierung insgesamt nicht mehr als 1,5 Milliarden Euro ausgeben. Die Regierung sei über das rege Interesse erfreut, es gebe aber keine Überlegungen zur Ausweitung des Volumens, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Dienstag in Berlin. Bei der Vergabe der Prämie gilt das Prinzip "So lange der Vorrat reicht". Rechnerisch reicht das Geld des Bundes für bis zu 600.000 Anträge. Jedoch werden aus dem Subventionstopf auch die Verwaltungskosten der Behörden bezahlt.
// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Antragsformulare zum Download – Neue Hotline
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(Foto: Ulrich Koch/ddp/pixelio.de/AHO-Montage)
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