Freitag, 25.05.2012
24.02.2010
Share |
BGH

Kaution beim Leasing nicht generell verzinslich

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.11.2009 (VIII ZR 347/08) entschieden, dass die vom Leasingnehmer gezahlte Kaution nur dann vom Leasinggeber zu verzinsen ist, wenn dies besonders vereinbart wird. Darauf wies Rechtsanwältin Susanne Creutzig von der Kanzlei Creutzig & Creutzig in Köln am Mittwoch hin. "Nicht selten", so Creutzig, "kommt es vor, dass der Leasingnehmer eine Kaution hinterlegen muss wie im Urteilsfall. Dort hatte der Leasingnehmer 8.000 Euro bei der Firma D., der Leasinggeberin, zu hinterlegen." Nach Vertragsende habe die Firma D. von ihrem Andienungsrecht Gebrauch gemacht und die Kaution mit dem Kaufpreis verrechnet. Der Leasingnehmer habe die Verzinsung nach § 352 HGB verlangt, so die Rechtsanwältin. Der BGH hat entschieden, es gebe keine gesetzliche Pflicht zur Verzinsung der Kaution beim Leasing. Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart sei, bestehe sie. "Eine Verzinsung ist auch dann vereinbart, wenn sie durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung ermittelt werden kann", erklärte Creutzig abschließend. (se)

 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

IHR KOMMENTAR

Ihr Kommentar:*
Ihr Name:* Ihre E-Mail:*
Liebe Leser,
aus Gründen der Fairness wird die AUTOHAUS Online-Redaktion nur noch Kommentare freischalten, die der Netiquette entsprechen und mit vollem Namen (keine Pseudonyme) gekennzeichnet sind.
* Bitte geben Sie hier die Lösung der links gezeigten Aufgabe an:
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr