Freitag, 25.05.2012
27.10.2009
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Nachbesserung im Autohaus

Kein Abzug "neu für alt"

Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung dafür, dass das Auto anschließend einen "Mehrwert" aufweist, darf von ihm nicht verlangt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster hat der ADAC am Dienstag aufmerksam gemacht (Az.: 01 S 29/09). In dem Streitfall hatte ein Gebrauchtfahrzeug kurz nach dem Erwerb einen Getriebeschaden. Der Käufer forderte daraufhin vom Autohaus eine Nachbesserung. Der Verkäufer stimmte zu, dass ein neues Getriebe eingebaut wird. Ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzteil war kurzfristig nicht verfügbar. Nach Einbau verlangte der Händler vom Käufer eine Kostenbeteiligung am neuen Getriebe. Sein Argument: Der Wert des Gebrauchtwagens habe sich verbessert und der Käufer habe durch das fabrikneue Getriebe einen Vorteil. Das sahen die Richter in der Berufungsverhandlung anders: Ein Abzug "neu für alt" bei Nachbesserungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung habe für den Käufer kostenlos zu erfolgen. Würde der Abzug trotz Gewährleistungsrechten angewandt, könnten Käufer aus finanziellen Gründen eventuell keine Nachbesserung durchführen lassen. (rp)

 
 
 
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