Freitag, 03.02.2012
07.09.2010
Share |
Niedersachsen-Bremen

Kfz-Gewerbe protestiert gegen Vorführwagen-Pläne

Das Kfz-Gewerbe Niedersachsen-Bremen hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur privaten Nutzungsversteuerung von Vorführwagen scharf kritisiert. Es sei nicht hinnehmbar, dass bei den Händlern, deren Zahl von Vorführwagen die der Nutzungsberechtigten übersteige, eine Versteuerung der privaten Nutzungsentnahme auf der Grundlage der so genannten Ein-Prozent-Regelung drohe, sagte Karl-Heinz Bley, Präsident des Landesverbandes, am Dienstag in Großburgwedel. Das angestrebte Verfahren werde zu "untragbaren Ergebnissen" im Automobilhandel führen.

Bley verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. In der Frage der Nutzungsversteuerung von Vorführwagen gehe es nämlich nicht um einen branchenspezifischen Nichtanwendungserlass, weil eine besondere Regelung immer dann erforderlich werde, wenn Kraftfahrzeuge selbst den eigentlichen Unternehmensgegenstand (u.a. bei Taxiunternehmen und mittelständischen Autovermietern) definieren. Er forderte deshalb eine Vorführwagen-Regelung im Rahmen eines beabsichtigten "Steuervereinfachungsgesetzes" oder die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Seine Bedenken teilte Bley in Schreiben u.a. an den niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) und den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) mit. (rp)

 
 
 

Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

08. September 2010 10:57
Erwin Tischler meint:
Da sieht man mal wieder, wie weit Behörden und Politiker von der
Wirklichkeit entfernt sind.
Nutzungsberechtigte für Vorführwagen sind in 1. Linie die
K u n d e n ! Vorführwagen sind "Handwerkszeug" des Autohauses!
Auch Beamte und Politiker haben doch sicher auch schon einmal eine
Probefahrt gemacht und danach ein Auto gekauft!

Die Nutzungsberechtigung für Mitarbeiter ( Dienstwagenfahrer ) kommt erst an 2. Stelle.

Ein Autohaus, welches nur so viele Vorführwagen wie nutzungsberechtigte Mitarbeiter hat, ist in der Praxis handlungsunfähig.


08. September 2010 10:23
K. Wempe meint:
Seien wir doch mal ehrlich: In meiner beruflichen Laufbahn habe ich immer erlebt, dass z. B. auch die Ehefrau oder die Kinder des Inhabers, evtl. der bereits ausgeschiedene Senior etc. allesamt Vorführwagen benutzten die wahrscheinlich nicht immer entsprechend versteuert wurden. Die Geister die ich rief...

Wer sich aber die Vorführwagenpläne der Hersteller mal anschaut, der weiß dass viele eher kleinere Betreibe eh mehr Vfwg. haben als Berechtigte. Der Sinn eines Vfwg. ist ja auch der, dass man dem Kunden das Fahrzeug sozusagen "live" präsentieren kann. Aber die Beamten im Bundesfinanzministerium kaufen wahrscheinlich keine Neuwagen oder haben allesamt einen Dienstwagen.

Aber so ist es in der Politik: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis kommt beim Volksvertreter nicht immer an.

2 Leserbriefe (Anzeige 1 bis 2)
1

"HB ohne Filter" vom 3. Februar

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute: GVO, Winterschlussverkauf, CRM, Die Welt von Ford, Abschied von der Normalität. MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Januar: Frauen im Kfz-Gewerbe mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS Perspektiven 2012

Auf den Perspektiven 2012 erfahren Sie von Prof. Hannes Brachat, wie Sie Ihr Autohaus auf Erfolgskurs bringen. Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr