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Freie Fahrt auch für ältere Autos: Höhere Steuerbelastungen sind laut Regierungskreisen vom Tisch.
Regierungskreise
Kfz-Steuererhöhung für ältere Autos vom Tisch
Die Fahrer älterer Autos müssen bei der von der Bundesregierung ab 2009 geplanten Kfz-Steuerreform nicht mit einer höheren Belastung als bisher rechnen. Das erfuhr die Deutsche Presse- Agentur dpa am Freitag aus Regierungskreisen. Im Finanzministerium hieß es zwar noch, der Gesetzentwurf zur weitgehenden Umstellung der Kfz-Besteuerung vom Hubraum auf den Kohlendioxid(CO2)-Ausstoß befinde sich in der Abstimmung der Ressorts. Ebenfalls von Regierungsseite verlautete jedoch, die Frage der Altfahrzeuge sei inzwischen geklärt. Die deutsche Automobilindustrie verlangt dagegen für Altfahrzeuge eine leicht erhöhte Steuer, um den Neuwagen-Verkauf anzukurbeln. Ein Termin für den Kabinettsbeschluss wird in Regierungskreisen spätestens in der letzten Mai-Woche erwartet. Den Regierungsplänen zufolge soll die neue Klimaschutz-Steuer nur für Zulassungen vom 1. Januar 2009 an gelten. Bei niedrigem CO2-Ausstoß soll sie zu Steuerentlastungen, bei höheren Emissionen zu Mehrbelastungen führen. Nur Fahrzeuge, die vor Ende 2008 zugelassen wurden und werden, sollen nach dem Modell des Finanzministeriums weiterhin nach Hubraum und mit den bisherigen Steuersätzen besteuert werden. Diese Absicht war vor einer Woche von den Ministern für Umwelt und Verkehr, Sigmar Gabriel und Wolfgang Tiefensee (beide SPD), ausdrücklich unterstützt worden. Anlass dazu hatte ein Modell aus dem Wirtschaftsministerium mit dem Ziel einer Höherbesteuerung für Altfahrzeuge gegeben, von dem sich Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) inzwischen aber indirekt distanzierte. Neben dem Klimaschutz verfolgt die Umstellung der Kfz-Steuer auch das Ziel, dass sich steuerliche Ent- und Belastungen unter dem Strich haushaltsneutral ausgleichen. Umstritten war zuletzt noch, ob die bisherige Hubraum-Besteuerung völlig entfällt oder ob ein gewisser Sockelbetrag zur Sicherung der Einnahmen erhoben wird. Ein Kabinetts- Termin sei noch nicht bekannt, sagte ein Finanzministeriumssprecher. Jetzt komme es darauf an, ob die für die Kfz-Steuer zuständigen Länder im Bundesrat bei der Reform mitzögen. Dabei bleibt offen, ob sie die Zustimmung an ihren eigenen Vorschlag knüpfen, die Kfz- Steuer gegen die bisher dem Bund zufließende Versicherungssteuer zu tauschen. (dpa)
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(Foto: Theo Heimann/ddp)
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