Freitag, 25.05.2012
21.05.2008
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Mercedes-Roadster-Fall

Kläger und Hersteller einigen sich außergerichtlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird demnächst nicht darüber urteilen, ob ein Autokäufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen kann, wenn sein Wagen mehr Kraftstoff als angegeben verbraucht. Nach BGH-Angaben wurde der für den kommenden Mittwoch (28. Mai) geplante Verkündungstermin im so genannten Mercedes-Roadster-Fall (Az.: VIII ZR 171/07) wegen eines außergerichtlichen Vergleichs aufgehoben. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte April über die Klage eines Autofahrers verhandelt, der den Preis seines rund 86.500 Euro teuren Mercedes Benz SL Roadster um 5.000 Euro mindern wollte, weil die Luxuskarosse nach seiner Meinung zu viel Sprit konsumiert. Über Höhe und Art des Vergleichs wurde nichts bekannt. Auch die Anwälte des Autoherstellers wollten sich am Mittwoch auf Nachfrage nicht dazu äußern. Laut Werksangabe müsste der Wagen mit 11,5 Litern auf 100 Kilometer auskommen – nach den Feststellungen eines Sachverständigen benötigt er aber um 3,4 Prozent mehr. Zwar hatte der BGH Abweichungen des Spritverbrauchs von den Prospektangaben 1997 auf zehn Prozent festgelegt. Erst von dieser Grenze an bestehe ein "erheblicher Mangel". Allerdings haben sich die einschlägigen Vorschriften geändert, so dass der Käufer inzwischen auch bei weniger gravierenden Defiziten Ansprüche geltend machen kann. (dpa)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

22. Mai 2008 13:28
Stefan O. meint:
Ein Mehrverbrauch von 3,4 % ist ja wohl lächlerlich. Solche Forderungen müssen vor Gericht auch abgeschmettert werden, man kann sich ja vorstellen, daß es sonst zu einer Klagewelle kommen wird. Der Verbrauch ist viel zu sehr von der Fahrweise abhängig, als daß ein Mehrverbrauch von nur 3,4 % einen Schadenersatz rechtfertigen würde. Normalerweise kalkuliert auch jeder Autokäufer einen gewissen Mehrverbrauch ein, da jeder weiß, daß die Fahrzeuge für die Werksangabe auf Prüfständen gefahren werden und viele Fahrsituationen gar nicht in den Wert einfließen. Was schert es außerdem einen Menschen, der 86.500,00 EUR für ein Cabrio ausgibt, ob der Verbrauch bei 10, 12 oder 14 Litern liegt? Klingt nach einem fürchterlichen Erbsenzähler, dem Schrecken aller Autoverkäufer. Einfach nur peinlich!

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