Freitag, 25.05.2012
04.02.2009
Share |
GW-Geschäft

Längere Standzeit vor Erstzulassung ist kein Sachmangel

Wenn ein Gebrauchtwagen längere Zeit zwischen Herstellungs- und Erstzulassungsdatum gestanden ist und der Käufer davon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nichts wusste, kann er nicht automatisch aufgrund eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig (AZ 3 U 39/07) kürzlich entschieden. Im vorliegenden Fall forderte der Kläger einen Rücktritt vom Kaufvertrag, weil das Cabrio, das er erwarb, eine Standzeit von 14 Monaten vor der Erstzulassung aufwies. Damit habe er tatsächlich kein 2,5 Jahre altes Fahrzeug, sondern ein über 3,5 Jahre altes Fahrzeug erworben. Ein solches sei jedoch wesentlich weniger wert. Damit liege ein Sachmangel vor und er könne vom Kaufvertrag zurücktreten. Das OLG argumentierte dagegen, dass der Zeitraum im vorliegenden Fall noch nicht so groß sei, dass bei einem Verschweigen gegen die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit verstoßen wurde. Grundsätzlich sei die Tatsache, ab welchem Zeitraum die Standzeit eines Gebrauchtwagens einen Sachmangel darstellt, abhängig von einer Interessenabwägung im Einzelfall. Beim Kauf eines Neuwagens ist dies anders. Hier entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil, dass eine Lagerzeit von mehr als zwölf Monaten die Fabrikneuheit des Fahrzeugs beseitige und ein Verschweigen der Standzeit einen Sachmangel darstellt (VIII ZR 227/02). Angesichts dieses Urteils, nach dem bereits bei einem Neuwagen mit einer Standzeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, war es für das OLG bei dem bereits zwei Jahre und acht Monate zugelassenen Cabrio unerheblich, dass es bis zur Erstzulassung knapp zwei Monate länger gestanden hat. Ein Sachmangel liege daher nicht vor. (sen)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr