Freitag, 25.05.2012
21.12.2011
Share |
Urteil

Lebenslange Haft für Mord bei fingiertem Autokauf

Die Fahrt zum Autokauf wurde für einen 17-jährigen aus München zur Fahrt in den geplanten Tod. Wegen Mordes an dem Jungen verurteilte das Landgericht Fulda einen 39 Jahre alten Mann am Dienstag zu lebenslanger Haft. Er hatte den Jugendlichen, der mit seinem Schwager zum Autokauf nach Fulda gefahren war, in einer dunklen Gasse hinterrücks erschossen. Der Richter nannte gleich drei Mordmerkmale: Habgier, Heimtücke und Vertuschung einer Straftat. Die 31-jährige Komplizin wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 39-jährige, arbeitslose Computer-Fachmann in diesem Februar beide Männer töten wollen, um die 15.000 Euro zu rauben, die sie für den Autokauf bei sich trugen. Der Verurteilte habe die Männer genötigt, ihm voraus in eine dunkle Gasse zu gehen, die von der Straße aus nicht einzusehen war. Dort habe er von hinten auf sie geschossen. Acht Schüsse trafen den 17-Jährigen. Der 19-jährige Schwager konnte unverletzt fliehen und auch das Geld in Sicherheit bringen.

Das Gericht sprach den 39-Jährigen aus dem mittelhessischen Grünberg nicht nur des Mordes sondern auch des versuchten Mordes und des versuchten Raubes mit Todesfolge schuldig. In seiner Begründung nannte der Richter mehrere Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten. So habe er davon gesprochen, eine auf seinem Handy eingehende SMS habe ihn maßlos erschreckt, denn ab diesem Moment habe er geglaubt, die Autokäufer hätten den geplanten Betrug durchschaut und auch seine Waffe entdeckt.

Keine Regung bei der Urteilsverkündung

Die Schüsse waren dann aber erst eine Viertelstunde später gefallen. Der Richter fragte, warum die Opfer so lange hätten warten sollen, wenn sie Verdacht geschöpft hätten. Nach und nach ließ der Richter die Geschichte, die sich der Angeklagte nach Meinung des Gerichts zurecht gelegt hatte, wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Beide Verurteilten zeigten bei der Urteilsverkündung keine Regung. Die Anwältin der Mutter des Getöteten kündigte an, gegen das Urteil für die Komplizin vorgehen zu wollen. Sie sagte, die verhängte Strafe sei zu niedrig, da die Frau aktiv an der Tat beteiligt gewesen sei. (dpa)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr