Freitag, 25.05.2012
23.01.2009
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Spezial

Leitfaden zur Umweltprämie

Kaum eine die Automobilbranche betreffende Entscheidung ist so heftig debattiert worden, wie die so genannte Umweltprämie. Ohne genaue Details bekannt zu geben wurde der Regierungsbeschluss am 13. Januar öffentlich gemacht und schlug ein wie eine Bombe. Erst am 27. Januar wurden die genauen Details zur Verordnung veröffentlicht. Die Höhe der Prämie, die sofortige Gültigkeit der Regelung und die Tatsache, dass der Topf der Fördermittel begrenzt wurde, löste aber bereits vorher einen Run auf die Betriebe aus. Die bestürmten Händler wurden mit der wissensdurstigen Kundenschar konfrontiert ohne selbst die passenden Antworten zu haben. Man hatte den Eindruck, die politischen Entscheidungsträger wurden von der Komplexität des modernen Automobilhandels und den vielen Folgefragen überrascht. Einige Punkte sind nach zwar nach wie vor unklar, trotzdem haben wir für Sie die wichtigsten Details der Regelung hier zusammengefasst. Ausgangsbasis für unsere Darstellung sind die Veröffentlichungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umweltprämie, nachfolgend kursiv dargestellt. Diese haben wir um Aussagen aus verschiedenen Quellen, vornehmlich einer rechtlichen Analyse durch den ZDK, ergänzt. Das Online-Special wird in den kommenden Tagen und Wochen laufend aktualisiert.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wie groß ist der Subventionstopf der Bundesregierung?

 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

04. Februar 2009 09:46
Rolf Hoffmann meint:
Verehrte Kollegen ,wer hat fundierte Informationen hinsichtlich der Frage nach Vermietfahrzeugen aus der EU, die erstmals und nur auf eine ausländische Autovermietgesellschaft zugelassen waren und keine zweite Zulassung in Deutschland bezüglich der Zulassungsbescheinigung II haben, also 1. Hand sind.Verschrottungsprämie möglich oder nicht ?
Leider ist das Bundesamt nicht erreichbar und man antwortet auch nicht auf diverse Mails.


30. Januar 2009 19:14
Norbert Hinz meint:
Kommen auch Fahrzeugein den Genuß der Prämie, die erst im Laufe des Jahres für ein Jahr auf den Halter zugelassen sind, oder müssen die Fahrzeuge zwingend am 14.01.09 bereits ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein? Wer weiß Antwort?


29. Januar 2009 17:22
Klaus Gempel meint:
Was geschieht mit Neubestellungen mit 10 Wochen Lieferzeit? Es kann ja nur alles komplett eingereicht werden! Wenns blöd läuft schauen die in die Röhre!

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