08.06.2012
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Leser fragen – Herke antwortet
 

AUTOHAUS-Finanzexperte Martin-Dieter Herke

Ihr Zugang zur Finanzwelt

Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Das Thema der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": Kreditkündigung.

Frage: Ich habe in den letzten Tagen ein unerfreuliches Gespräch mit meiner Bank geführt. Im Verlauf hat der Banker gedroht, den Kontokorrentkredit sofort zu kündigen. Darf er das? Muss er nicht eine Kündigungsfrist einhalten?

Antwort: Die Bank kann einen Kontokorrentkredit "jederzeit" und ohne Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen. Im Rahmen der Rechtssprechung hat sich jedoch herausgebildet, dass die Bank eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen einhalten muss. Diese Kündigungsfrist soll es dem Kreditnehmer ermöglichen, die Umstellung seiner Kontokorrentfinanzierung auf eine neue Bankverbindung vorzunehmen.

Ein andere Frage, die damit eng verbunden ist: Wann kann die Bank einen Überziehungskredite kündigen? Wenn Ihnen die Bank bisher die Überziehung Ihres Kontokorrentkredites über das zugesagte Limit hinaus gestattet hat, kann sie diese Überziehung nicht fristlos kündigen. Es gilt als Grundsatz, dass die Bank eine Vertragswidrigkeit – in diesem Fall die Überziehung – nicht zum Anlass für eine Kündigung nehmen kann, wenn Sie als Kunde aus dem bisherigen Verhalten der Bank den Eindruck gewinnen mussten, sie billige Ihr Verhalten und habe sogar stillschweigend die bisherigen Abmachungen, etwa über die Höhe des Kreditlimits, der Realität angeglichen.

Es gilt auch der Grundsatz: Keine Kündigung zur Unzeit!

Die Bank darf Ihnen immer nur in der Weise kündigen, dass Ihnen genügend Zeit bleibt, sich das zur Rückzahlung des gekündigten Kredits notwendige Kapital anderweitig zu besorgen. Sie muss Ihnen also eine Frist einräumen, die es Ihnen ermöglicht, mit anderen Banken Kreditverhandlungen zu führen, wobei Sie sich unverzüglich um die Neufinanzierung bemühen müssen. Kündigt Ihnen die Bank zur Unzeit, ist diese Kündigung zwar nicht unwirksam, die Bank läuft jedoch Gefahr, Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden. (AH)

Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de

 
 
 
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