17.09.2012
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Leser fragen – Herke antwortet
 

AUTOHAUS-Finanzexperte Martin-Dieter Herke

Ihr Zugang zur Finanzwelt

Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Das Thema der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": mündliche Kreditzusage und Wertstellung.

Frage: Mit meinem Kreditsachbearbeiter habe ich über eine Erhöhung meines KK-Limits gesprochen. Diese wurde mir im persönlichen Gespräch auch zugesagt. Eine Woche später kam ein Schreiben der Bank, worin man mir mitteilte, dass die Erhöhung doch nicht genehmigt wurde. Gilt eine mündliche Kreditzusage nicht?

Antwort: § 610 BGB besagt: "Wer die Hingabe eines Darlehens verspricht, kann im Zweifel das Versprechen widerrufen, wenn in den Vermögensverhältnissen des anderen Teiles eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Rückerstattung gefährdet wird." Diese gesetzliche Bestimmung besagt, dass derjenige, der Ihnen ein Darlehen verspricht, auch an sein Versprechen gebunden ist – es sei denn, es tritt eine wesentliche Verschlechterung in Ihren Vermögensverhältnissen ein.

Demzufolge begründet eine mündliche Kreditzusage bereits einen Kreditvorvertrag. Meist stellen die Banken jedoch eine mündliche Zusage unter den so genannten Gremienvorbehalt, das heißt, die Zusage gilt nur dann, wenn das zuständige Entscheidungsgremium zustimmt. Was bei persönlichen Gesprächen genau verabredet wurde, ist oftmals auch eine Frage der Beweisführung.

Frage: Zu welchem Termin ist die Bank verpflichtet, eine Überweisung wertstellungsmäßig gutzuschreiben? Kann sie den Zeitpunkt frei bestimmen?

Antwort: Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung (BGH-Urteil Az.: XIZR208/96) sind Banken verpflichtet Überweisungen und Bareinzahlungen noch am Eingangstag dem Kundenkonto gutzuschreiben. Falls sich Ihre Bank dazu einen oder mehrere Tage Zeit lässt, sollten Sie reklamieren.

Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de

 
 
 
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