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AUTOHAUS SteuerLuchs: Lohnsteuerklassen - Die Qual der Wahl (II)

15.06.2011 12:00 Uhr
AUTOHAUS-Experten Barbara Lux-Krönig

AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner gibt Beispiele und Tipps zur optimalen Wahl der Lohnsteuerklasse.

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In unserem Artikel "Lohnsteuerklassen: Die Qual der Wahl (I)" haben wir Ihnen in der vergangenen Woche aufgezeigt, was für Möglichkeiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen bestehen. Das nachstehende Beispiel zeigt die Auswirkungen der Steuerklassenwahl:

Ehemann verdient 5.000 Euro x 12 = 60.000 Euro
Ehefrau verdient 2.500 Euro x 12 = 30.000 Euro
Freibeträge sind keine auf den Lohnsteuerkarten eingetragen.

In diesem Beispiel könnte das Ehepaar monatlich 150 Euro mehr Geld zur Verfügung haben. Je größer die Gehaltsspanne ist, desto größer ist der Unterschied beim Nettolohn zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV.

 

Monatliche Darstellung

Mann

 

Frau

 

Summe

 

Mann

 

Frau

 

Summe

 

III

 

V

 

 

 

IV

 

IV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einkünfte

5.000

 

2.500

 

7.500

 

5.000

 

2.500

 

7.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

./. Lohnsteuer

742

 

609

 

1.351

 

1.151

 

342

 

1.493

./. Solidaritätszuschlag

41

 

34

 

74

 

63

 

19

 

82

Lohn nach Steuern

4.217

 

1.858

 

6.075

 

3.785

 

2.139

 

5.925

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

./. Sozialvers.beiträge

922

 

522

 

1.444

 

922

 

522

 

1.444

Nettolohn

3.295

 

1.336

 

4.630

 

2.863

 

1.617

 

4.480

 

Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung:

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt. Kurz: Die Einkommensteuerschuld wird ermittelt und die monatlich einbehaltene Lohnsteuer als Vorauszahlung hierauf behandelt. Je nach Wahl der Steuerklasse erwartet Sie dann eine Nachzahlung oder Erstattung.

Steuerklasse III / V

Nettolohn 4.630 Euro x 12 = 55.560 Euro
Steuernachzahlung            -   1.044 Euro
                                      = 54.516 Euro

 Steuerklasse IV / IV

Nettolohn 4.480 Euro x 12 = 53.760 Euro
Steuererstattung               +     756 Euro
                                      = 54.516 Euro

Fazit: Unabhängig von der Steuerklassenwahl ist die festgesetzte Einkommensteuer immer gleich. Maßgebend für die Nachzahlung oder Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich ist die monatliche "Vorauszahlung" in Form der einbehaltenen Lohnsteuer. Der unterjährige Vorteil wird durch die Nachzahlung aufgehoben.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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