Freitag, 25.05.2012
29.04.2009
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Opel-Einstieg

Magna will fünf Milliarden flüssig machen

Magna will nach einem Zeitungsbericht zusammen mit seinen russischen Partnern liquide Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Übernahme von Opel aufbringen. Das berichtet die "Rheinische Post" (Mittwoch) unter Berufung auf unternehmensnahe Kreise. Alle vier deutschen Opel-Standorte sollen demnach erhalten bleiben. Der russische Autohersteller GAZ und die größte russische Geschäftsbank Sberbank wollen dem Bericht zufolge 31 Prozent an Opel übernehmen, Magna selbst 19,1 Prozent. Der Verkaufsprozess solle bis Ende Mai abgeschlossen sein, hieß es weiter. Noch vor einigen Tagen hatte GAZ jedoch jedes Interesse an einem Einstieg bei Opel dementiert. Unterdessen hat Opel erneut bekräftigt, dass die drohende Insolvenz der angeschlagenen US-Mutter General Motors (GM) keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb der deutschen Tochter hätte. "Von einem Insolvenzantrag nach 'Chapter Eleven' wäre das operative Geschäft der Adam Opel GmbH nicht betroffen", sagte der Leiter der Rechtsabteilung des Autobauers, Michael Sarnecki, am Dienstag in Frankfurt. Allerdings sei es wichtig, etwa den Zulieferern deutlich zu machen, dass sie auch im Falle einer Insolvenz von GM weiter ihr Geld von Opel bekämen. Allerdings könnte Opel bei einer Insolvenz der Mutter seine Milliarden-Forderungen zunächst nicht länger geltend machen, die vor allem aus dem Verkauf von Patenten stammen. Opel und GM hatten sich zwar auf die Rückgabe der Patente geeinigt (wir berichteten). Die Zustimmung der US-Regierung steht aber noch aus, an die die Patente im Gegenzug für Milliardenhilfen verpfändet sind. GM-Chef Fritz Henderson hatte am Montag in Detroit gesagt, das Risiko einer Insolvenz sei gewachsen. Wenn die Auto-Gewerkschaft UAW und die privaten Gläubiger nicht im Gegenzug für eine Beteiligung an GM auf ihre Forderungen verzichteten, sei ein Insolvenzverfahren sicher. Das Verfahren nach "Chapter Eleven" (Kapitel Elf) des US-Konkursrechts wird häufig von großen US-Gesellschaften angewendet. Während eines solchen Verfahrens kann ein Unternehmen seine Geschäfte unter dem temporären Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiter führen, sich reorganisieren und sanieren. (dpa)

 
 
 
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