Freitag, 25.05.2012
27.01.2012
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Arbeitskreis VIII

Mehr Schutz für Schiffe am Horn von Afrika

Der Arbeitskreis VIII des 50. Verkehrsgerichtstags hält weitere Maßnahmen zum Schutz der Schifffahrt vor Gewaltkriminalität durch Piratenüberfälle vor allem vor der ostafrikanischen Küste für unerlässlich. Nur so könne den Seeleuten größtmöglicher Schutz geboten und der globale Seehandel gesichert werden. Neben dem Einsatz der Deutschen Marine in der EU-geführten Operation ATALANTA seien Eigensicherungsmaßnahmen der Reedereien und eine wirkungsvolle Strafverfolgung von besonderer Bedeutung. Die international erarbeiteten sogenannten "Best Management Practices" sollten kontinuierlich fortentwickelt und die darin enthaltenen Melde- und Verhaltensempfehlungen eingehalten werden.

Private Sicherheitskräfte zum Schutz von Schiffen

Der Schutz deutschflaggiger Schiffe sei eine hoheitliche Aufgabe, die weiterer Anstrengungen bedarf, fordert der Arbeitskreis. Da ausreichender hoheitlicher Schutz absehbar nicht verfügbar ist, wird die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, private bewaffnete Sicherheitskräfte nach staatlicher Zertifizierung für den Einsatz an Bord zuzulassen. Die notwendigen Rechtsgrundlagen müssen laut dem Expertengremium schnellstmöglich geschaffen werden, insbesondere durch eine Ergänzung der Gewerbeordnung und der See-Eigensicherungsverordnung. Sie müssen sich eng an den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und den Regelungen in anderen europäischen Staaten orientieren. Im Interesse eines möglichst einfachen und schnellen Verfahrens muss eine effektive und kooperative Zusammenarbeit der an der Zertifizierung beteiligten Behörden gewährleistet werden.

Spezialdienststellen für die Strafverfolgung

"Die Möglichkeiten zur Strafverfolgung von Pirateriedelikten müssen optimiert werden", ist eine weitere Forderung der Schiffahrtsspezialisten. Dazu gehören die Schaffung von ausgewiesenen Dienststellen zur Ermittlung derartiger Delikte und verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, um Hintermänner und Auftraggeber zu ermitteln.

Die internationale Rechtshilfe müsse unter Berücksichtigung des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt ausgebaut werden. Das bedingt auch eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit mit den tatortnahen Staaten.

Die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs für Piraterie oder zumindest von Gerichten mit nationalen und internationalen Experten (sog. hybride Gerichte) in der jeweiligen Region ist zu prüfen. Als erster Schritt seien international einheitliche Leitlinien für das Gerichtsverfahren und die sich ggf. anschließende Strafvollstreckung dringend erforderlich. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika werde letztlich davon abhängen, dass es gelingt, in der betroffenen Region stabile staatliche Strukturen aufzubauen und die Lebensperspektiven der Menschen zu verbessern. (ses)

 
 
 
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