Freitag, 25.05.2012
26.10.2009
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Neues Absicherungsmodell

Mercedes lindert Restwertdruck

Positive Nachrichten bei Mercedes-Benz: Der Stuttgarter Autobauer hat gemeinsam mit den Vertragspartnern das bestehende Restwertabsicherungsprogramm für Leasingrückläufer zum 1. November weiterentwickelt. Wie Peter Ritter, Vorsitzender des Verbands der Mercedes-Benz Vertreter, am Montag gegenüber AUTOHAUS Online erklärte, sah die bisherige Vereinbarung einen Ausgleich durch den Hersteller von bis zu sieben Prozent des Neuwagenpreises vor. Diese Begrenzung sei nun aufgehoben worden. "Es war ein langer Verhandlungsprozess zwischen der MBVD und dem Vertreterausschuss, doch nun haben wir das fortschrittlichste Programm in der Branche. Darauf sind wir stolz", sagte Ritter. Damit würden die Vertreter von den Marktschwankungen entkoppelt und hätten eine verbesserte Planbarkeit. Das "integrierte Verkaufsmodell" gelte nicht nur für alle neuen Verträge, sondern ab Januar auch für alle Bestandsverträge. "Das Verhältnis zu Mercedes war schon immer von Vertrauen geprägt. Das zeigt sich in der Neufassung des Restwertprogramms", betonte er. Daimler hatte den Vertriebspartnern bereits Ende 2008 mit verschiedenen Maßnahmen – u.a. Vorführwagenunterstützung und mehreren Boni – unter die Arme gegriffen. Damals wurden 60 Millionen Euro in direkten Zahlungen an die Händler ausgeschüttet. Das Autoleasing hat sich für den deutschen Autohandel vom Geldbringer zum -vernichter entwickelt. Die Leasingrückläufer erreichen nicht mehr den zu Vertragsbeginn kalkulierten Restwert, zu dem die Autohäuser sie aber zurücknehmen müssen. Bei Mercedes liegen die Wertverluste Brancheninformationen zufolge inzwischen im Schnitt über sieben Prozent. Handel rebelliert Mittlerweile wehrt sich der Markenhandel zunehmend dagegen, dass die Hersteller das Restwertrisiko einseitig auf sie abwälzen. So haben die VW/Audi-Partner Volkswagen Leasing bis Jahresende eine Frist zur Lösung der Problematik gesetzt. Sechs BMW-Händler haben sogar den Prüfkonzern Dekra verklagt. Ihr Vorwurf: Verletzung der Gutachterpflichten bei der Wertermittlung von Leasingrückläufern (wir berichteten). (rp)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

02. November 2009 18:18
Hanns-Jörg Riehm-Peters meint:
Denoch kann man den Händlern, deren Hersteller oder Importeure keine Restwertunterstützung bei KM-Verträgen geben, nur dringend raten, solche Verträge erst gar nicht abzuschließen. Dann werden die HErsteller nämlich erst anfangen darüber nachzudenken, dass hier Handlungsbedarf besteht.


27. Oktober 2009 18:45
Herbert Seeger meint:
Die Hersteller-Unterstützung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Der Handel ist jetzt noch mehr gefordert, die Standzeiten der Gebrauchtwagen und insbesondere der Leasingrückläufer zu verkürzen.
Die Beteiligung des Herstellers verpufft, wenn aus dem Fahrzeug trotzdem ein Langsteher wird.
Die konsequente dynamische Preisstrategie muss gelebt werden!

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