Freitag, 25.05.2012
09.06.2009
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Kreditsachverständiger

"Milliardenschäden durch falsche Kontoabrechnungen"

Wegen Wertstellungs- und Zinspraktiken kommen Banken und Sparkassen immer wieder in die Kritik. Viel zu selten werden Bankbuchungen hinterfragt. Dort wo Kontenprüfungen stattfinden, ergeben sich oft erhebliche Nachforderungen. Der Kreditsachverständige Dieter Voigt rechnet im Auftrag von Bankkunden Konten und Darlehen nach. Er schätzt, dass über 90 Prozent der Geschäftskunden, deren Kredite länger als zehn Jahre bestehen, gravierend von Falschabrechnungen betroffen sind. Voigt: "Es lohnt sich daher, auch in alten Kontoauszügen zu suchen und diese entsprechend aufzuarbeiten." Die häufigsten Feststellungen kämen im Bereich unkorrekte Wertstellungen und falsche Zinsabrechnungen vor; hier vor allem durch nicht oder nicht ausreichend vorgenommene Zinsanpassungen nach unten, so Voigt. So würden bei den Wertstellungen beispielsweise Zahlungseingänge auf dem Kundenkonto zu spät wertgestellt, obwohl die Bank das Geld schon längst erhalten hat. "Wer seine Kontoauszüge genau ansieht, kann dies in einfachen Fällen selbst feststellen. Das Wertstellungsdatum auf dem Auszug liegt hinter dem Buchungsdatum", erklärt Voigt. Dabei sei die Rechtsprechung spätestens nach einem Grundsatzurteil des BGH (Urteil vom 6. Mai 1997, XI ZR 208/96) eindeutig. Nach dieser Regelung habe die kontoführende Bank eingehende Überweisungsbeträge sofort ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen, so der Sachverständige. Die Wertstellung solcher Beträge müsse deshalb an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht. Das Gleiche gelte natürlich auch für Bareinzahlungen. In den letzten Jahren ist diese Praxis laut Voigt nicht mehr so einfach nachzuweisen. Wer aber von 2005 an in die 90er Jahre zurückgehe, werde sehr häufig fündig werden. Durch eine ein bis drei Tage verspätete Wertstellung müsse der Kunde für diesen Zeitraum noch Sollzinsen bezahlen. "Selbst kleine Buchungsfehler können über die Jahre große Schäden verursachen. Bei im Haben geführten Konten hat der Bankkunde dagegen Anspruch auf Nutzungsherausgabe in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszins", weiß der Kreditfachmann. Woran erkennt man falsche Zinsanpassungen? Noch gravierendere Schäden verursachen laut Voigt nicht ausreichende Zinsanpassungen für variabel verzinste Darlehen. Betroffen seien hier z.B. eingeräumte Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto, aber auch variabel verzinste Hypothekendarlehen. Bei diesen Krediten behalte sich die Bank vor, die Zinsen dem Marktniveau anzupassen. Diese Festsetzung erfolgt laut Voigt häufig nach Gutdünken, obwohl die Rechtsprechung längst Grundsätze entwickelt hat, wie anzupassen ist. Danach sei eine Zinsanpassung jeweils quartalsweise vorzunehmen, wenn sich in dem Referenzzinssatz Zinsänderungen um wenigstens 0,2 Prozent ergeben haben (OLG Celle, Urteil vom 20. Dezember 2000, Az 3 U 69/00). In der Praxis aber senken Banken variable Zinsen tendenziell zu wenig und zu langsam, so Voigt. Bei steigendem Zinsniveau sei es genau umgekehrt. Im Laufe der Zeit könne so zwischen Vertragszins und abgerechneten Zins bis zu drei Prozentpunkte und mehr klaffen und Schäden von mehreren zehn- bis hundertausend Euro verursachen. "Firmen die einen Teil ihres Fahrzeugbestandes im Kontokorrent finanzieren sind gut beraten, die Zinsabrechnungen ihrer Bank überprüfen zu lassen", rät der Kreditsachverständige. (se) Wer die Zinsanpassungen seiner Bank überprüfen lassen möchte, kann sich an den Gutachter Dieter Voigt wenden. Er bietet eine kostenlose Überprüfung der Zinsanpassung an. Auf der Internetseite www.sv-voigt.de können die entsprechenden Vordrucke herunterladen werden.

 
 
 
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