Freitag, 25.05.2012
27.08.2010
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"Lebenslange Garantie"

Muss Opel doch vor Gericht?

Opel steht womöglich doch juristischer Ärger wegen seines Werbeversprechens einer "lebenslangen" Neuwagengarantie ins Haus. Nach den Gesprächen zwischen Vertretern des Herstellers und der Wettbewerbszentrale überprüfe die Institution ihr weiteres Vorgehen, sagte Alain Visser, Opel-Geschäftsführer Marketing, Sales und Aftersales, am Freitag in Rüsselsheim. Medienberichte, wonach die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entgegen ersten Aussagen nun doch wegen irreführender Werbung klagen wolle, kommentierte der Autobauer nicht.

"Die Gespräche waren sehr konstruktiv und verliefen in einer angenehmen Atmosphäre", betonte Visser. Opel habe seinen Standpunkt rund um das Garantieprogramm deutlich gemacht. "Wir stehen weiterhin zu unserem Kundenversprechen", so der Manager. Die Wettbewerbszentrale war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Selbstkontrollinstanz der deutschen Wirtschaft hatte den Automobilhersteller für die Werbung mit einer "lebenslangen Garantie" abgemahnt (wir berichteten). Dabei handele es sich um eine "irreführende Blickfangwerbung", weil eine lebenslange Garantie nicht gewährt wird. In der Anzeige weise darauf aber lediglich ein Sternchen mit einem Verweis auf das Kleingedruckte hin.

Die Garantie gilt in der Tat nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern. Bereits ab 50.000 Kilometern muss sich der Kunde an Materialkosten beteiligen. Opel beruft sich darauf, dass die Ausnahmen von der Garantiezusage für den Kunden klar erkennbar seien. (rp/se)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

31. August 2010 09:15
Wolfgang Zeise meint:
Ich muss Herrn Seßner widersprechen: die Opel-Garantie ist nicht umsonst. Sie muss nach 36 Monaten mit der Zahlung einer jährlichen Gebühr aktiviert werden; sie ist nicht übertragbar, d.h. sie gilt nicht für einen etwaigen Zweitbesitzer. Somit ist diese Garantie auch kein Wiederverkaufsargument. Man wird ab 50.000 km Fahrleistung an den Materialkosten beteiligt; das kenne ich auch anders. Habe selber mal ein Neufzg. mit Garantie-Verlängerung gekauft. Die Verlängerung war zwar teurer, als das Opel-Modell, dafür war aber auch über die gesamte Laufzeit die volle Kostenübernahme für Material und Arbeitskosten mit drin. Außerdem hätte ich während der Laufzeit das Auto mit der Garantie weiter verkaufen können; sie galt für das Auto, nicht für den Käufer.
Und dann noch die Sache mit dem Zeitwert: mein Stiefvater braucht für 5.000 km eineinhalb Jahre. Wenn der nach neun Jahren und 30.000km einen neuen Motor braucht, rechnet ihm der Opel-Händler doch garantiert vor, das der Fzg.-Wert die Rep.-Kosten nicht mehr abdeckt und sich deshalb eine Garantie-Reparatur nicht mehr rechnen wird.
Meiner Meinung nach ist die ganze Garantie das Papier nicht wert, auf dem sie entwickelt wurde.
Das würde ich übrigens auch sagen, wenn es von einem anderen Hersteller käme.


30. August 2010 14:16
Holger Brockmann meint:
Ob sich nun tatsächlich mal ein Abmahnverein an einen Großen wie Opel ranwagt oder doch nur auf den Busch klopft, um dann den Schwanz einzuziehen und weiterhin wie gewohnt mittelständische Händler ohne eigene Rechtsabteilungen zu traktieren ... ?

Schau´n mer mal.


28. August 2010 12:23
Gereon Langlitz meint:
Was ist mit dem Werbeversprechen beim neuen 5er BMW Diesel "Efficient Dynamics"? "...4,9 Liter Verbrauch bei 184 PS..." Im Leben nicht verbraucht dieser BMW nur 4,9 Liter Diesel, wenn der Motor 184 PS leistet, also bei Volllast!!! Was ist hier mit Irreführung des Kunden?! Oder die Aussage von "Mein Erdgasauto": Hier wird von "vollem Fahrspass" geredet und damit der Eindruck erweckt, als gäbe es keine Leistungsminderung von 10-15% im CNG-Betrieb... Wo ist hier die Wettbewerbszentrale...???

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