Freitag, 25.05.2012
09.05.2008
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VW-Affäre

Ex-Betriebsrat zu 34.500 Euro verurteilt

Der frühere VW-Betriebsrat Bernd Sudholt ist in der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten zu 34.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Wolfsburg habe einen Strafbefehl gegen Sudholt wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen erlassen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Da dieser einen Strafbefehl akzeptiert hatte, um ein öffentliches Verfahren zu vermeiden, ist die Entscheidung rechtskräftig. Der frühere stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Stammwerk Wolfsburg gilt damit als vorbestraft. Nach Erkenntnissen der Justiz hat er zwischen 2001 und 2003 bei Auslandsreisen des Betriebsrats die Leistungen von Prostituierten auf Kosten von VW in Anspruch genommen. Der Strafbefehl steht in seiner Wirkung einem Urteil gleich. Es handelt sich um ein schriftliches Urteilsverfahren. Nachdem Sudholt zunächst jede Beteiligung in der Affäre abgestritten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage beim Amtsgericht Wolfsburg erhoben. Später lenkte Sudholt ein, die Staatsanwaltschaft nahm die Anklage zurück und beantragte einen Strafbefehl. Sudholt war früher Stellvertreter von VW-Betriebsratschef Klaus Volkert. Volkert war im Februar vom Landgericht Braunschweig wegen seiner tiefen Verstrickung in die VW-Affäre zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der 65-Jährige habe sich über einen langen Zeitraum in hohem Maße persönlich bereichert, urteilte das Gericht. Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt worden ist. Sudholt war Ende 2007 auch von seinem Posten als einer von vier Geschäftsführern des Fußball-Bundesligisten VfL Wolfsburg zurückgetreten. Er wolle möglichen Schaden vom Verein abwenden, nannte er als Grund. (dpa)

 
 
 
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