Freitag, 10.09.2010
16.01.2009
Umweltprämie
NW-Käufer erhalten die Umweltprämie für ihren Gebrauchtwagen über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Praktische Umsetzung geklärt

Die Details für die praktische Umsetzung der von der großen Koalition beschlossenen Abwrackprämie sind jetzt geklärt. Neuwagenkäufer erhalten die staatliche Vergütung für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mit. Um das Geld zu bekommen, muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und in diesem Jahr einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden. Diese Unterlagen werden beim BAFA eingereicht. Alternativ kann der Autohändler alle Behördengänge erledigen und die Prämie beim Verkauf verrechnen. Das Bundesamt hat unter der Nummer 06196/908470 eine Telefon-Hotline eingerichtet. Für die Kunden ist Eile geboten! Denn die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die Maßnahme des Konjunkturpakets II stellen laut Mitteilung die absolute Obergrenze dar. Sind diese Mittel erschöpft, gibt es auch keine Abwrackprämie mehr! Für 600.000 Kaufförderungen wird das Geld nicht reichen: "Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Droht Klagewelle? Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer bezeichnete die Verschrottungsprämie mit Blick auf die Details als "gute Lösung". "Ich gratuliere den Händlern und Herstellern zum Abverkauf ihrer Tageszulassungen, Vorführwagen und Dienstwagen", sagte er gegenüber AUTOHAUS Online. Dass die Jahreswagen von Werksangehörigen durch das Raster fallen, könnte einige von ihnen dazu veranlassen, den Klageweg zu beschreiten. "Sie könnten auf den Gleichheitsgrundsatz pochen", so Dudenhöffer. (dpa/rp)

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die zehn "Gebote" der Umweltprämie

 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

19. Januar 2009 15:13
MR.T meint:
...da haben die wohl nur einen Sachbeabeiter sitzen. Die Admin.Arbeit muss ja auch aus den 1,5 bezahlt werden ;)


19. Januar 2009 14:26
Vanessa Barthel meint:
Ist schon jemand bei der Hotline durchgekommen, bei mir ist ständig besetzt.


17. Januar 2009 13:27
Hans Carree meint:
Was ist denn mit einem aus Spanien importierten 6 Monate alten Fahrzeug, das ich dann für 1-2 Tage auf mein Autohaus zulasse: Das trifft doch auch den Gesetzestext: ... längstens 1 Jahr auf einen deutschen Autohändler zugelassen". Oder nicht? Es spricht doch keiner von "Erstzulassung" auf das Autohaus? Gruss Hans Carree email hans.carree@lueckenotto.fsoc.de

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